Seite wählen
Hauptamt – Etwas für meinen Verein?

Hauptamt – Etwas für meinen Verein?

Hauptamt

Hauptamt finanziert sich über Umwege

 

Wir haben in den letzten Monaten viel über die Gewinnung von Ehrenamtern gesprochen und geschrieben. Schließlich sind 93% der deutschen Vereine laut Sportentwicklungsbericht ausschließlich ehrenamtlich geführt. Allerdings stellt man fest, dass die Besetzung gerade von Vorstandsposten immer schwieriger wird. Spätestens wenn Aufgaben nicht mehr im Verein erfüllt werden können, wird sich der verbleibende Vorstand Gedanken über das Thema Hauptamt machen müssen, um die Fortführung des Vereins zu gewährleisten. Neben Pascal, welcher selber jahrelang ehrenamtlich als auch hauptamtlich in Vereinen gearbeitet hat, haben wir uns eine Expertin in den Podcast eingeladen. Marthe-Victoria Lorenz beschäftigt sich mit ihrem aktuellen Projekt „Klubtalent“ ebenfalls sehr stark mit dem Thema des Hauptamtes im Verein. Herausgekommen ist ein sehr interessantes Gespräch über die Sinnhaftigkeit, die Probleme und die Umsetzung von Hauptamt im Verein. Der Blog stellt dabei eine gekürzte Zusammenfassung des Gespräches dar.

 

Hauptamt – Vielfältige Ausgestaltung möglich

Wenn man an Hauptamt denkt, denkt man meist an einen bezahlten Geschäftsführer. Doch es beginnt eigentlich bei den meisten Vereinen mit einem Minijob. Für die Erledigung der lästigen Aufgaben wird jemand angestellt, ein Hausmeister wird für die Halle benötigt oder ein Trainer wird auf Minijobbasis geholt. Die Entlastung von Ehrenamtlern ist also eine der Haupttriebfedern vom Hauptamt. Trotzdem möchten wir natürlich auch auf den hauptamtlichen Geschäftsführer an dieser Stelle eingehen. Als Pascal damals Geschäftsführer wurde, ersetze diese Stelle insgesamt sieben Vorstandsposten, welche davor vollkommen ehrenamtlich begleitet wurden.
Schnell zeigten sich die Vorteile dieser Entscheidung. Die Ehrenamtler wurden von leidigen Verwaltungstätigkeiten befreit und konnten sich wieder mehr Themen widmen, um welche sie sich schon länger im Verein kümmern wollten. Projekte, die seit Jahren in den Schubladen lagen, konnten endlich umgesetzt werden. Die Erfolge an den eigenen Themen zu sehen und überhaupt die Möglichkeit endlich Zeit dafür zu haben, steigerten natürlich auch die Motivation der Engagierten. Es war eine Aufbruchsstimmung im Verein spürbar.
Gleichzeitig kommt mit einem Geschäftsführer als Hauptamtler natürlich auch ein gewisses Know-How in den Verein. Zum einem weil er/sie mit der entsprechenden Ausbildung einiges davon schon mitbringt, zum anderen laufen alle Informationen im Verein bei dieser Person zusammen. Sie wird damit ein großer Informationsträger und dieses Wissen ist somit im Verein besser gebunden als bei diversen Ehrenamtlern, welche jederzeit auch die ehrenamtliche Tätigkeit beenden können. Ein weiterer Vorteil für Außenstehende ist die Ansprechbarkeit einer Person im Verein auch zu „normalen“ Geschäftszeiten. So wird der Hauptamtler recht schnell Kontakte knüpfen und pflegen zu den Landesssportbünden, der Kommune, der Stadt oder den Sponsoren. Und das bringt diverse Vorteile, wie wir gleich noch sehen werden.
Neben dem Minijobs, dem Vollzeitgeschäftsführer gibt es natürlich auch die Möglichkeit, Personen mit reduzierter Stundenzahl anzustellen, Hybridstellen zu schaffen, wo es jeweils einen Anteil an Kursbetreuung und Verwaltungstätigkeiten gibt, oder auch einen Platz für ein freiwilliges soziales Jahr im Sport zu schaffen. Die Möglichkeit, wie eine Stelle ausgestaltet sein sollte, liegt allein an den Bedürfnissen des entsprechenden Vereins.

 

Kosten des Hauptamtes

Eines der größten Argumente gegen das Hauptamt ist sicherlich die Finanzierung der Stelle. Doch schauen wir uns das einmal genauer an. Angenommen ein kleiner Verein mit 300 Mitgliedern möchte eine Minijobstelle schaffen auf 450 Euro-Basis. Das sind Brutto für den Verein rund 600 Euro, also 7200 Euro pro Jahr. Umgerechnet würde das bedeuten, dass jedes Mitglied im Monat 2 Euro mehr zahlen müsst, um die Stelle zu finanzieren. Wenn wir ehrlich sind, für die meisten Mitglieder ist das ein überschaubarer Betrag. Gerade wenn man die Vorteile der neuen Stelle gegenüber den Mitgliedern gut verkauft.
Gehen wir einen Schritt weiter und sagen, der Hauptamtler ist Vollzeit in einem 800 Mitgliederverein angestellt. Dann wird er neben Verwaltungsaufgaben auch viel Zeit in die Weiterentwicklung des Vereins investieren. Das könnten z.B. die Gewinnungskampagnen für neue Mitglieder sein, Umsetzung von Fundraisingprojekten, Beschaffung bisher ungenutzter Fördermittel oder eine bessere Sponsorenpflege mit einem monetärem Mehrertrag am Ende des Tages. Man sieht also gut, dass so eine Stelle nicht allein aus Mitgliedsbeiträgen finanziert werden muss, aber sich auch nicht 1:1 rechnet – über Umwege aber meist schon.

 

Umsetzung des Hauptamtes im Verein

Aus Erfahrung wissen wir, dass es immer wieder Vorbehalte gegen die Einführung von hauptamtlichen Stellen gibt. Diese Bedenkenträger wollen den Verein beschützen vor zu starken Veränderungen aber auch (aus ihrer Sicht) Fehlern. Dementsprechend muss man das Projekt der Schaffung einer hauptamtlichen Stelle strategisch angehen:

  1. Du oder eine Personengruppe möchtest in einem Bereich eine hauptamtliche Stelle schaffen. Dafür gibt es sicherlich gute Gründe – sammle sie vorab. Betrachte die Rahmenbedingnungen, die dein Verein besitzt. Was ist (noch) nötig, um so eine Stelle zu schaffen?
  2. Gehe kleine Schritte und nicht gleich den einen großen. Sprich mit ausgewählten Leuten über die Möglichkeit einer hauptamtlichen Stellen und bitte um ihr Feedback. Was sind ihre Bedenken und Ängste? Was finden sie gut? Der Personenkreis der Befragten sollte aus Mitgliedern, Ehrenamtlern, Trainern ggf. auch Sponsoren bestehen. Achte dabei darauf, dass du nicht nur Menschen befragst, die mit dir befreundet sind, da sie befangen sein könnten und du damit ein falsches Gesamtbild bekommst.
  3. Lasse die Information in die Gestaltung der Stelle einfließen. Versuche Bedenken der befragten Personen zu zerstreuen, indem du „Gegenbeweise“ vorlegst. (Beispiel: Wir können uns das nicht leisten! – Finanzplan aufstellen). Arbeite sinnvolle Hinweise in die Stellenplanung ein.
  4. Suche dir Verbündete im Verein, welche die Schaffung der Stelle unterstützen.
  5. Mache die Planung der Stelle für alle im Verein öffentlich und sei absolut transparent. Dazu gehört eine klare Kommunikation, wie die Stelle finanziert wird, wofür sie zuständig sein soll oder auch eine dadurch notwendige Beitragserhöhung. Gerade wenn es um eine Erhöhung geht, kläre zum Beispiel Eltern auf, dass der Trainer nicht bezahlt wird, wenn er mit dem Nachwuchs auf dem Platz steht, sondern das ehrenamtlich macht. Nicht jeder weiß, wie ein Verein funktioniert. Wenn sie aber sehen, dass die Stelle zur Qualitätssteigerung beiträgt und das System dahinter verstehen, werden sie der Erhöhung sehr wahrscheinlich zustimmen.
  6. Vom Verwalten ins Gestalten kommen. Wenn der Hauptamtler dann im Verein ist, müssen sich die Strukturen neu finden. Es wird meist eine Mischung aus Ehrenamt und Hauptamt bei einzelnen Projektteams zur Weiterentwicklung des Vereins geben. Auch muss geprüft werden, welcher Ehrenamtler jetzt welchen neuen Themenbereich für die Entwicklung des Vereins besetzen möchte, in welchem er auch Expertise und vor allem Spaß hat.
  7. Die neue Struktur mit der Zeit entwickeln lassen und im Bedarfsfall anpassen.

 

Welche sollte die erste hauptamtliche Stelle im Verein sein?

Die Entscheidung, welche die erste hauptamtliche Stelle im Verein sollte, hängt am Ende von unterschiedlichen Faktoren ab. Gleich sind aber meistens die Intentionen, dass mit der hauptamtlichen Stelle Themen vorangebracht werden sollen und der Verein nachhaltig entwickelt werden kann. Aus diesem Gesichtspunkt macht es wirklich Sinn in einen Geschäftsführer zu investieren, weil er die Grundlage ist, die finanziellen und strukturellen Möglichkeiten zu schaffen, die später weiteres Hauptamt ermöglichen. Wenn ein Trainer die erste hauptamtliche Stelle wäre, würde diese Entwicklung so nicht möglich sein.
Das Modell funktioniert natürlich nur ab einer bestimmten Vereinsgröße. Bei kleineren Vereinen geht es beim Hauptamt vor allem um Entlastung, aber nicht um Weiterentwicklung. Wenn dein Verein bzgl. der Größe in einer Übergangsphase ist, würden wir ein hybrides Modell (siehe weiter oben) bevorzugen.
Die Besetzung der geschaffenen Stelle kann dabei sowohl intern als auch extern erfolgen. Beides hat Vor- und Nachteile und hängt sehr von der Stelle ab. Hier empfehlen wir, zu überlegen mit welchen Nachteilen man Leben kann und mich welchen nicht und danach die Entscheidung zu treffen.

Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Beitrag helfen konnten, zu entscheiden, ob Hauptamt für dich Sinn machen könnte und wie du es in deinem Verein umsetzen kannst. Wir werden uns auch im nächsten Blogbeitrag noch einmal mit dem Thema Hauptamt auseinandersetzen. Falls du Fragen oder Anmerkungen zum Thema hast oder ein anderes Thema bei uns gerne einmal besprochen haben möchtest, melde dich gerne unter info@vereinsstrategen.de.

Deine Vereinsstragen
(Martin Schüttler)

Strategische Vereinsanalyse – einfach erklärt!

Strategische Vereinsanalyse – einfach erklärt!

Vereinsstrategie

Von der SWOT-Analyse zum effektiven Maßnahmenpaket

 

Seinen eigenen Verein fit für die Zukunft machen – das möchte wahrscheinlich jeder Vorstand. Häufig werden zur Zielerreichung verschiedene Maßnahmen umgesetzt, von denen man denkt, dass sie den Verein voranbringen. Eine ausführliche vorrangegangene Analyse fehlt häufig. Dabei gibt es einfache Analysetools, welche auch Laien einfach umsetzen können. Diese stellen uns im Podcast Marius und Theo vor, welche sie im Zuge eines Beratungsprojektes für ihr Sportmanagementstudium angewendet haben. Während es im Podcast neben den Tools auch um die Erfahrungen aus dem konkreten Projekt geht, bezieht sich der Blogbeitrag im Schwerpunkt nur auf die drei Analysewerkzeuge SWOT-Analyse, Umfeldanalyse und Nutzwertanalyse. Höre also gerne auch in den Podcast rein.

Zielsetzung und Datengrundlage

Ausgangspunkt des Beratungsprojektes war der die Tatsache, dass es einen starken Mitgliederrückgang im Verein in den letzten Jahren gegeben hat. Mit diesem Problem sind viele Vereine konfrontiert. Die Aufgabe war es, die Situation zu analysieren, Optionen zu entwickeln und im Anschluss über die zukünftige Ausrichtung des Vereins zu entscheiden. Eine solche Aufgabenstellung kann natürlich auch in deinem Verein intern an Engagierte vergeben werden. Der Vorteil der Beratung durch Außenstehende ist allerdings die Unvoreingenommenheit und deren praktische Erfahrung. Egal wofür man sich entscheidet, wichtig ist aber auf jeden Fall, dass es eine Aufgabenstellung gibt, anhand der dann die Analyse stattfinden kann. Diese kann auch spezifischer sein und z.B. lauten: „In der Volleyballabteilung haben wir Probleme genügend Spieler für die Jugendmannschaften zusammenzubekommen. Woran liegt das und wie können wir dieses Problem lösen?“. Du weißt am besten selber, wo das Problem deines Vereins liegt, deswegen sollte die Erstellung der Frage recht einfach sein.

Als nächsten Schritt solltet ihr im Verein alle Zahlen, Daten, Fakten und Entwicklungen zusammentragen ohne diese schon zu bewerten. Eine Auswahl an Fragen, welche aber auf keinen Fall vollständig ist und sehr von eurer eigenen ursprünglichen Fragestellung abhängt, könnte sein:

  • Wie viele Mitglieder haben wir? Wie ist die Verteilung nach Abteilungen, Alter, Geschlecht? Wie hoch ist die Fluktuationsquote?
  • Welche finanziellen Mittel für Investitionen (für spätere Maßnahmen) haben wir?
  • Wer arbeitet aktuell ehrenamtlich? Wie hoch ist das Zeitinvestment?
  • Welche Konkurrenzvereine gibt es? Welche Sportarten haben diese? Was sind deren Probleme?
  • Welche Digitalisierungsprojekte haben wir in den letzten Jahren durchgeführt?

Um diese Fragen zu klären, kann es sein, dass ihr als Projektteam neben dem Vorstand auch mit den Abteilungsleitern oder einzelnen Mitgliedern sprechen müsst. Deswegen ist auch ganz wichtig, dass bei einem Projekt für die Neuausrichtung eines Vereins alle Personen zu informiert werden, um sich ihrer Bereitschaft zu versichern. Sonst wird es später schwer, die entwickelten Maßnahmen auch entsprechend umzusetzen.

Die SWOT-Analyse

Die gesammelten Informationen müssen natürlich im Anschluss noch strukturiert werden. Hier kommt das erste Analysetool zum Einsatz – die SWOT-Analyse. Die Abkürzung „SWOT“ steht dabei für die englischen Begriffe Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken. Diese Begriffe werden in vier Quadranten eingeteilt und im Anschluss werden die ermittelten Daten, Zahlen und Fakten zu deinem Verein in diese vier Quadranten eingeordnet.

– Stärke: Ihr habt eine hervorragende Infrastruktur mit vielen Hallenzeiten.
– Schwäche: Ihr habt zu wenig Übungsleiter.
– Chancen: Es gibt viele Schulen in der näheren Umgebung.
– Risiken: Eure Sportangebote gibt es zum großen Teil auch in anderen Vereinen in der näheren Umgebung.

Diese Aufzählung stellt natürlich nur eine verkürzte Aufstellung dar. Ihr solltet schon im Durchschnitt auf fünf bis zehn Punkte pro Quadrant kommen. Stärken und Schwächen stellen dabei vor allem interne Punkte dar, während es sich bei Chancen und Risiken meist um externe Einflussfaktoren handelt. Dabei kann es Sinn machen – je nach Fragestellung – eine SWOT-Analyse erst einmal auf Abteilungsebene zu machen und dann kumuliert für den gesamten Verein aufzustellen. Das macht später auch die Entwicklung von Maßnahmen einfacher. Nach dem Abschluss der Analyse kennt ihr den Ist-Zustand eures Vereins sehr genau.

Die Umfeldanalyse

Um die Ergebnisse der SWOT-Analyse und dabei vor allem die Chancen und Risiken noch besser bestimmen zu können, sollte als nächstes eine vereinfachte Umfeldanalyse durchgeführt werden. Diese soll bei einem Verein zum einem die demographische Entwicklung analysieren und zum anderen die Möglichkeiten in der Umgebung aufzeigen. Die Demographie ist deswegen so wichtig, weil es z.B. immer wieder Vereine gibt, die mehr Jugendarbeit wollen. Wenn in der Region allerdings immer weniger Kinder aufwachsen, dann kann dies nicht funktionieren. Der Verein plant also für eine Zielgruppe, die es kaum noch gibt. Die Zahl der älteren Personen steigt dagegen und für diese gibt es kein entsprechendes Angebot. Solche Fehlentwicklungen kann man gut in einer Umfeldanalyse zu Tage fördern. Je nach Ergebnis könnte es sogar dazu führen, dass die Fragstellung vom Beginn noch einmal angepasst werden muss. Für Informationen zu Einwohnerdichte oder Altersverteilungin in der Region wird man recht schnell im Internet fündig. Wenn nicht, dann fragt bei der kommunalen Verwaltung nach. Diese haben die Zahlen auf jeden Fall vorliegen. Daneben schaut man sich noch andere Rahmenbedingungen und Einflüsse in der regionalen Umgebung an. Hier gibt es dann auch deutliche Überschneidungen zur SWOT-Analyse, weswegen wir an dieser Stelle nicht näher darauf eingehen.

Aus diesen beiden Analysen kann im Anschluss eine Strategie entwickelt werden. In dem vorgestellten Projekt von Marius und Theo war es für einige Abteilungen eine Haltestrategie und für andere eine Wachstumsstrategie bzgl. der Entwicklung der Mitgliederzahlen. Dort wo kein Wachstumspotential gesehen wurde, sollten Maßnahmen ergriffen werden, um die Mitglieder zu binden. Bei den anderen Abteilungen sollen Maßnahmen eingeleitet werden, um darüber hinaus zu wachsen. Je nachdem was dein Verein für ein Ziel hat, wird die entsprechende Strategie zwangsläufig anders aussehen. Wichtig ist allerdings, dass die Strategie zu den Analyseergebnissen passt, sonst wird die Vereinsweiterentwicklung scheitern.

Die Nutzwertanalyse

Doch welche Maßnahmen sind die richtigen um die entwickelte Strategie unter den entsprechenden Rahmenbedingungen durchzuführen? Genau diese Frage lässt sich mit der Nutzwertanalyse klären. Nach einem Brainstorming in der Projektgruppe schreibt ihr diverse potentielle Maßnahmen auf, welche zur Strategie passen könnten. Diese müsst ihr nun bewerten nach festgelegten Kriterien. Die Auswahl der Kriterien ist dabei natürlich wieder abhängig von eurer Zielsetzung und der Strategie. Universelle Kriterien für diverse Zielsetzungen sind aber:

  • Wirksamkeit der Maßnahme
  • Zeiteinsatz/Arbeitsaufwand
  • Kosten
  • Einfachheit der Umsetzung
  • Nachhaltigkeit der Maßnahme (also ist es nur ein kurzfristiger Effekt oder langfristiger)

Ihr könnt jederzeit weitere Kriterien hinzufügen oder welche weglassen. Auch kann es sein, dass ihr gewisse Kriterien als wichtiger anseht als andere. Dann könnt ihr diese auch gewichten. Angenommen ihr habt vier Kriterien, dann könnten zwei mit je 30% gewichtet sein und die anderen beiden mit je 20%. Die Summe der Krtierien muss aber am Ende aber wieder 100% ergeben.
Nachdem Kriterien, Maßnahmen und Gewichtung geklärt sind, wird jede Maßnahme jetzt auf die einzelnen Kriterien geprüft. Verursacht die Maßnahme sehr hohe Kosten, bekommt sie nur einen Punkt, ist sie kostenlos, bekommt sie fünf Punkte. Ihr könnt zur Bewertung die Bandbreite zwischen 1 und 5 Punkten frei nutzen. Ist eine Maßnahme beispielsweise ein Jahr nur wirksam, wird sie im Bereich Nachhaltigkeit wahrscheinlich drei Punkte bekommen, definitiv aber nicht fünf oder einen. Wenn ihr die Punkte für alle Maßnahmen vergeben habt, multipliziert ihr die einzelnen vergebenen Punkte mit der Gewichtung. Danach summiert ihr die Punkte pro Maßnahme auf. Die Maßnahmen mit den meisten Punkten sind die, die ihr in Angriff nehmen solltet, um eure Strategie umzusetzen und eurer Ziel zu erreichen.
Die Punktvergabe bei einer Nutzwertanalyse ist natürlich sehr subjektiv. Deswegen macht es Sinn, wenn ihr euch als Projektteam auch andere Meinungen einholt. Lasst den Vorstand oder die Abteilungsleiter ebenfalls die Punktevergabe vornehmen. Habt ihr an einer Stelle große Abweichungen? Wieso kommt ihr zu so unterschiedlichen Ergebnissen? Mit diesen zusätzlichen Bewertungen und Fragen könnt ihr verhindern, dass euch zum einem Fehler in der Einschätzung unterlaufen, zum anderen erkennt ihr so auch Vorbehalte gegen geplante Maßnahmen. Hier müsst ihr dann entweder Personen überzeugen oder euch trotz guter Bewertung gegen die Maßnahme entscheiden, weil ihr sonst Gefahr lauft, dass die Weiterentwicklung des Vereins wegen fehlender Akzeptanz schlussendlich nicht gelingt.

Wir hoffen, du hast jetzt eine Anleitung, wie du zielgerichtet Probleme bei dir im Verein angehst und geeignete Maßnahmen zur Lösung finden kannst. Einen Beitrag, wie du in die Umsetzung von Maßnahmen kommst, findest du hier. Bei Fragen oder Themenwünschen erreichst du uns unter info@vereinsstrategen.de. Wir würden uns freuen, wenn du den Blog und Podcast weiterempfiehlst.

Deine Vereinsstrategen
(Martin Schüttler)

So baust du deine Vereinssatzung

So baust du deine Vereinssatzung

Satzung

Von Vereinszwecken, Umlagen und anderen Fallstricken

 

Das Thema Satzung ist sehr vielschichtig und sehr von euren individuellen Bedürfnissen im Verein abhängig. Es gibt deswegen nicht die eine Lösung, wie du eine Satzung aufbauen solltest. Das ist auch gar nicht der Anspruch dieses Blogartikels oder Podcastfolgen, sondern vielmehr dich auf wichtige Bestandteile einer Satzung hinzuweisen und dir Ideen zu geben, wie man diese regeln könnte. Der Blogbeitrag stellt dabei eine zusammengefasste Version der beiden Podcastfolgen dar und wird ergänzt durch einige Formulierungshilfen, auf welche wir im Podcast verweisen. Hier muss man allerdings herausstellen, dass weder Pascal noch Martin gelernte Anwälte sind und weder die Folgen noch der Blogartikel eine Rechtsberatung darstellen können. Es werden hier nur Ideen vorgestellt.

Satzung – Eine erste Übersicht

Die Satzung ist das Regelwerk des Vereins, welches die Mitglieder bestimmen können. Sie ist grundsätzlich frei formulierbar und regelt die Rechte und Pflichten von Mitgliedern und Vorstand, wie die Zuständigkeiten und organisatorische Struktur des Vereins (Gremien, Termine, Formalitäten etc.) Das führt dazu, dass in einer Satzung Dinge geregelt sind, die in einer Satzung eines anderen Vereins nicht zu finden sind oder welche an einer ganz anderen Stelle in der Satzung auftauchen. Bei der Erstellung oder Änderung einer Vereinssatzung sollte man aber immer den gesetzlichen Rahmen im Hinterkopf haben. Es ist nämlich nicht möglich, dass man gesetzliche Regelungen mittels Satzung außer Kraft setzen kann. Umgekehrt werden allerdings Sachverhalte, welche ihr nicht in der Vereinssatzung geregelt habt von gesetzlichen Regelungen aufgefangen. Diese sind aber meist nicht zum Vorteil eines Vereins, deswegen sollte man das auf jeden Fall verhindern.
Wir haben im Beitrag über die Vereinsgründung (siehe hier) ausführlich darüber berichtet, wie wichtig die Satzung für die Erlangung der Gemeinnützigkeit ist. Die gestellten Bedingungen an die Satzung sind dabei als eng zu bezeichnen. Aus diesem Grund macht es auch Sinn, dem Thema Satzung den entsprechenden Stellenwert im Verein zu geben, egal ob es sich dabei um eine Neugründung oder eine regelmäßige Aktualisierung einer alten Vereinssatzung handelt. Hier bietet es sich an regelmäßig die aktuellen News der Sportverbände zu verfolgen und sich in Abständen immer wieder die aktuell gültigen Mustersatzungen anzuschauen.

Satzung und Neugründung – ein Fahrplan

Auch hier verweisen wir zu Beginn erst einmal auf den Beitrag zur Vereinsneugründung (siehe hier). Dort haben wir festgehalten, dass einer der wichtigsten Punkte zu Beginn ist, seinen Verszweck herauszuarbeiten. Wenn dieser klar ist, sollte man sich schon mit dem Thema der Satzung beschäftigen. Hier kann man sich idealerweise zweier unterschiedlicher Quellen bedienen. Zuerst sollte man sich eine Mustersatzung zur Hand nehmen (z.B. Mustersatzung des LSB NRW) und diese vollständig durchlesen. Hier sind nämlich schon zu vielen möglichen Paragraphen, Hinweise und Erläuterungen aufgeführt, die euch schon einige Entscheidungsalternativen aufzeigen. Darüber hinaus würden wir uns noch zwei bis drei Satzungen von bestehenden Vereinen zur Hand nehmen, um sich Ideen zu holen. Dabei sollten die Vereine am besten folgende Kriterien erfüllen bzw. durch die verschiedenen Satzungen alle Kriterien abgedeckt sein:

  • Der Verein sollte eine aktuelle Satzung vorweisen können. Schaut hierfür mal wann die Vereinssatzung in Kraft getreten ist.
  • Der Verein sollte eine gewisse Ähnlichkeiten zu deinem geplanten Verwein aufweisen (Größe, Zweck, Sportart etc.).
  • Nehmt außerdem noch die Satzung eines Großsportvereins mit zur Hand. Diese sind meist aktueller und bieten ein breiteres Spektrum für Inspirationen.

Wenn ihr die Satzung dann in einem ersten Entwurf vollständig ausgearbeitet habt, dann solltet ihr die zuständige Person beim entsprechenden Landessportbundes kontaktieren und mit ihr alles besprechen. Diese kennt viele Fallstricke und kann euch auf Fehler oder Probleme hinweisen. Bei ungewöhnlichen Regelungen und Sonderfällen sollte man außerdem darüber nachdenken, Kontakt mit einem Anwalt oder dem Justizar des Sportbundes aufzunehmen. Nachdem der Entwurf überarbeitet wurde, muss man unbedingt Kontakt zum Finanzamt aufnehmen, um prüfen zu lassen, ob die Gemeinnützigkeit in dieser Form später anerkannt und gewahrt werden kann.

Wichtige Paragraphen der Mustersatzung erklärt

Wir haben uns dafür entschieden, dass wir an dieser Stelle einige Paragraphen aus einer Mustersatzung besprechen wollen, wo wir aus unserer Erfahrung glauben, dass sie eine hohe Relevanz in der Praxis haben. Du findest die Mustersatzung, auf welche wir uns beziehen, hier. Dabei kannst du parallel zum Blog oder zur Podcastfolge die Mustersatzung daneben legen und und so alles entsprechend nachvollziehen. Des Weiteren haben wir uns drei Satzungen bestehender Vereine rausgesucht, auf welche wir an einigen Stellen eingehen wollen. Dies sind:

Paragraph 1 – Allgemeine Angaben

Die Angaben zum Vereinsnamen, zum Sitz bzw. zum Geschäftsjahr sollten selbsterklärend sein. Beim Geschäftsjahr kann man sich aber grundsätzlich einmal Gedanken machen, ob dieses wirklich am 31.12. enden muss. Schließlich ist der Saisonbetrieb bei einigen Sportarten auch von Sommer zum nächsten Sommer. Es kann also inhaltlich durchaus bei einem Spartenverein Sinn machen, auch sein Geschäftsjahr zum 30.06. enden zu lassen. Wichtig ist, dass ihr beachtet, wann ihr welche Kapazitäten habt, um die Buchhaltung und den Jahresabschluss zu machen.
Zusätzlich können im ersten Paragraphen aber auch die Vereinsfarben festgelegt werden und es müssen Erläuterungen bei einer Vereinsfusion gegeben werden (z.B. bei Hellas Hildesheim).
Wenn ihr eine Neugründung vornehmt, ist es darüber hinaus wichtig, dass ihr den Standardsatzungstext etwas abändern müsst:

Übliche Formulierung:
„Der Verein hat seinen Sitz in …………und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht …………….. unter der Nr. ……….. eingetragen.“

Bei der Neugründung sollte Absatz 2 wie folgt formuliert werden:
„Der Verein hat seinen Sitz in …. . Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er zu seinem Namen den Zusatz e.V..“

Paragraph 2 – Vereinszweck und Zielerreichung

Grundsätzlich ist der Vereinszweck, welcher die Gemeinnützigkeit begründet, in der Abgabenordnung geregelt. Es gibt in § 52 Abs. 2 AO insgesamt 25 Vereinszwecke, wobei aber im Wesentlichen fünf relevant sind.

  • Sport (Nr. 21): Das umfasst die körperliche Ertüchtigung zuzüglich Schach.
  • Jugendhilfe (Nr. 4): Gibt es eine Jugendabteilung oder nicht? Hierzu zählt auch die Förderung der allgemeinen Jugendhilfe (z.B. Jugendfahrten, Ferienbetreuung, Bildungsauftrag).
  • Öffentliches Gesundheitswesen (Nr. 3): Relevant für den Bereich Rehasport oder Ernährungsschulungen
  • Erziehung und Bildung (Nr.7): Wenn der Verein Bestandteil in der Ganztagbetreuung an Schulen ist, ist dieser Vereinszweck relevant.
  • Kultur (Nr. 5): Kann kulturelle Veranstaltungen umfassen, die nicht zum normalen Sport gehören (z.B. Theater).

In der Praxis kann die Erläuterung des Vereinszwecks in der Satzung dann beispielsweise so aussehen, wie bei den Linden Dudes:

„Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports nach § 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung (AO) insbesondere im Basketballsport im Rahmen von Breiten- und Freizeitsport, im Bereich der Leistungsförderung durch Wettkampfsport und des Gesundheitssports und aus der Perspektive von Integration und Inklusion. Des Weiteren wirkt der LINDEN DUDES e.V. im Rahmen seiner allgemeinen Jugendarbeit bei der Jugendpfege und Jugendförderung mit.“

Du kannst hier gut erkennen, dass man auch mehrere Vereinszwecke in einer Satzung aufnehmen kann. Allerdings muss man darauf achten, dass man in der Satzung keine Vereinszwecke auf Vorrat aufnehmen kann. Schließlich müssen auch alle Zwecke verwirklicht werden. Das heißt, der Verein muss seine Zweckerreichung nachweisen.

Diese Zweckerreichung hängt natürlich stark vom geplanten Zweck ab. Für den Vereinszweck „Sport“ sind vor allem folgende Kriterien ausschlaggebend (aber nicht alle notwendig):

  • Organisation eines geordneten Sport-, Spiel-, Übungs- und Kursbetriebes für alle Bereiche, einschließlich des Freizeit- und Breitensports,
  • die Durchführung eines leistungsorientierten Trainingsbetriebes und von sportspezifischen Vereinsveranstaltungen,
  • Beteiligung des Vereins und seiner Mitglieder an Turnieren, Vorführungen und sportlichen Wettkämpfen,
  • Durchführung von allgemeinen und sportorientierten Jugendveranstaltungen und -maßnahmen,
  • Aus-/Weiterbildung und Einsatz von Übungsleitern, Trainern und Helfern

Auch an dieser Stellen schauen wir uns einmal an, wie die Linden Dudes ihre Zweckerreichung in der Vereinssatzung geregelt haben:

a) freiwilliges und ehrenamtliches Engagement seiner Mitglieder,
b) die Pfege, Förderung und Ausübung von Sport- und Bewegungsaktivitäten auch in Form von Kursangeboten und im Rahmen von Kooperationen,
c) Anschaffung, Anmietung und Unterhaltung von Geräten, Sportanlagen und Räumen,
d) Aus- und Fortbildung von Ehrenamtlern (Übungsleitern, Trainern, Betreuern, Vereinsführungskräfen und Schiedsrichtern)
e) Durchführung von geeigneten Informations- und Bildungsveranstaltungen,
f) Durchführung von Sportveranstaltungen, Serienspielen, Freizeitsportangeboten, Turnierbetrieb und sonstigen sportlichen Veranstaltungen,
g) Maßnahmen zur Engagement- und Ehrenamtsförderung insbesondere durch systematisches Ehrenamts- & Freiwilligenmanagement.

Wir können euch nur dringend empfehlen die Zweckerreichung in die Satzung aufzunehmen, vor allem, wenn ihr einen Verein neu gründen wollt. Schließlich ist es für die Erteilung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt eine Grundvoraussetzung, dass ausformuliert ist, wie ihr den Vereinszweck denn eigentlich genau erreichen wollt.

Jetzt kann es natürlich auch passieren, dass eurer bestehender Verein aus bestimmten Gründen seinen Vereinszweck ändern möchte. Diese Änderung liegt immer dann vor, wenn der Verein seinen Charakter ändert und die Mitglieder mit einer solchen Änderung bei Vereinseintritt nicht rechnen konnten. So eine Änderung würde z.B. vorliegen, wenn die Linden Dudes anstelle von Basketball jetzt Volleyball spielen würden.
Um den Zweck zu verändern, ist es laut Gesetz erforderlich, dass alle Mitglieder einstimmig der Zweckänderung zustimmen müssen. Realistisch gesehen, ist das unmöglich zu erreichen. Deswegen ist es so wichtig, dass man schon bei der Erstellung der Satzung vor der Vereinsgründung darauf achtet, diese gesetzliche Regelung anzupassen. So ist es z.B. möglich festzulegen, dass 2/3 oder 3/4 der Mitglieder ausreichen, um eine Satzungsänderung zu beschließen. Wir können nur dringend empfehlen, hier eine sinnvolle Reglung zu treffen.

Paragraph 6 und 7 – Erwerb der Mitgliedschaft und Arten der Mitgliedschaft

Mitglieder sind üblicherweise natürliche Personen also Menschen. Doch wusstet du, dass z.B. auch Firmen Mitglieder im Verein werden können? Man redet dann von juristischen Personen. Dies kann z.B. Sinn machen, wenn ihr Gesundheitssport des Vereins in Firmen anbietet.
Bezogen auf die verschiedenen Mitgliedschaftsarten zählen die juristischen Personen zu den außerordentlichen Mitgliedern. Bei den natürlichen Personen gibt es mehre Mitgliedschaftsarten. Man unterscheidet im Normalfall die aktiven Mitglieder, passiven Mitglieder und Ehrenmitglieder. Die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Mitgliedern bezieht sich auf das Recht an der Teilnahme am Vereinssportangebot. Den Passiven ist diese nämlich nicht gestattet. Ehrenmitglied dagegen kann man nicht mit einer Anmeldung werden, sondern dazu muss man ernannt werden. Die Kriterien dafür werden in der Ehrungsordnung oder der Satzung selber festgelegt und sind frei von euch bestimmbar. Näher auf das Thema Mitgliedschaftsarten gehen wir in diesem Blogartikel ein.
Neben den genannten Mitgliedschaftsarten kann man in der Satzung aber auch noch weitere aufnehmen, diese umbenennen, welche weglassen, etc. Wichtig ist nur, dass es eine eindeutige Regelung der unterschiedlichen Rechte und Pflichten pro Mitgliedsart geben muss. Um ein Mitglied aufnehmen, muss es in der Satzung  eine Regelung gben, über den schriftlichen Aufnahmeauftrag und die Festlegung der Zahlarten. Hier kann man auch andere Zahlarten außer das SEPA-Lastschriftverfahren wählen.

Paragraph 8 und 9 – Beendigung der Mitgliedschaft, Ausschluss aus dem Verein und Streichung von Mitgliederliste

Der übliche Weg aus einem Verein auszutreten, ist die Kündigung bzw. der Tod. Hier sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die Kündigungsfristen und die Zahlungszeitpunkte aufeinander abgestimmt sind. Dies schützt euch vor der Rückzahlung bereits getätigter Beiträge. Das vereinfacht zum einem den Prozess, weil sich kein Ehrenamtler mit der Rückzahlung der Beiträge auseinandersetzen muss, zum anderen könntet ihr bei der Rückzahlung von Beiträgen auch eure Gemeinnützigkeit gefährden. Unkritisch ist dagegen die Rückzahlung von Beiträgen an die Erben aufgrund eines Todesfalls.
Um eine Mitgliedschaft zu kündigen, sollte in eurer Satzung vorgeschrieben sein, dass die Kündigung schriftlich dem vertretungsberechtigten Vorstand des Vereins zugegangen sein muss, sonst ist diese nicht gültig. In der Praxis wird zur Vereinfachung des Prozesses häufig die Regelung getroffen, dass die Kündigung an eine postalische Adresse – meist die Geschäftsstelle – gesendet werden soll. Dass eine Kündigung schriftlich (wobei hier auch die E-Mail dazu gehört) erfolgen muss, könnt ihr in eurer Satzung festhalten. Wir würden euch dies auf jeden Fall empfehlen.

Neben den normalen Möglichkeiten aus einem Verein auszutreten, gibt es noch zwei andere Möglichkeiten – den Ausschluss des Mitgliedes und die Streichung von der Mitgliederliste.
Der Ausschluss ist immer dann ein Thema, wenn man dem Ansehen des Vereins geschadet hat. Stichworte sind hier: Doping, Diskriminierung oder auch Straftaten. Dieses Thema ist sehr umfangreich, deswegen gehen wir an dieser Stelle nicht näher darauf ein. Wir empfehlen aber bei diesem Punkt nahe bei der Mustersatzung zu bleiben bzw. sich auf jeden Fall vorab noch einmal den Rat beim LSB oder einem Anwalt einzuholen.
Die Streichung von der Mitgliederliste ist immer dann ein Thema, wenn ein Mitglied trotz Mahnungen seine Beiträge nicht zahlt. Wir empfehlen euch es so zu regeln, dass ihr dem Mitglied die erste und zweite Mahnung inklusive Mahngebühren zukommen lasst und im Zuge der dritten Mahnung die Streichung des Mitgliedes vornehmt.

Paragraph 10 – Beiträge, Gebühren, Umlagen, Beitragseinzug

Gleich zu Beginn möchten wir darauf hinweisen, dass wir es für sinnvoll erachten, so viel wie möglich zu diesem Themenkomplex in eine Beitragsordnung auszulagern. In der Satzung muss allerdings die grundsätzliche Beitragspflicht geregelt sein – also die Frage „ob“ und „welche“ Beiträge zu entrichten sind. „Welche“ meint dabei die Frage, ob die Beträge in Form von Geld oder/und Arbeitsleistung erbracht werden müssen.

Neben den bekannten Mitgliedsbeiträgen könnt ihr aber auch noch andere Einnahmemöglichkeiten festlegen. So empfehlen wir euch Aufnahmegebühren, Umlagen und Gebühren mit aufzunehmen. Ihr müsst diese mit der Aufnahme nicht erheben, aber ihr habt das Recht dazu, wenn es aus eurer Sicht Gründe gibt, wieso dies notwendig ist. Umlagen z.B. werden immer dann fällig, wenn der Verein in Schieflage gerät oder es Sondereffekte gibt und die Mitglieder Kapital nachlegen müssen, um seine Existenz zu sichern. Dies passiert in der Regel sehr selten, kann aber vorkommen. Die Höhe der Umlage ist dabei gerichtlich auf maximal das sechsfache des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgelegt.

Ein gutes Beispiel für diesen Teil der Satzung mit Verweis auf die Beitragsordnung liefert Werder Bremen. Hier heißt es:

„Der Verein kann Aufnahmegebühren, Monatsbeiträge, Zusatzentgelte und zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten Umlagen bis zur Höhe des 6fachen Monatsbeitrages erheben. Die Monatsbeiträge können zu Jahres- oder Quartalsbeiträgen oder in anderer Weise zusammengefasst werden. Einzelheiten dazu, insbesondere welche Beiträge in welcher Weise in welcher Höhe erhoben, wann Beiträge fällig und in welchem Umfange Beiträge ermäßigt werden, regelt für natürliche Personen eine von der Mitgliederversammlung zu beschließende Beitragsordnung.
Mitglieder können beantragen, anstelle der Monatsbeiträge einen Einmalbetrag zur Erlangung einer lebenslangen Mitgliedschaft zu zahlen. Die Höhe des Einmalbetrags regelt die Beitragsordnung. Für juristische Personen und andere Personenvereinigungen mit rechtlicher Selbständigkeit werden die Mitgliedsbeiträge durch Vereinbarung mit dem Präsidium gesondert festgelegt.“

In diesem Beispiel ist die Arbeitsleistung nicht geregelt, deswegen gehen wir hier noch einmal ein wenig tiefer auf diesen Aspekt ein. Grundsätzlich können Arbeitsleitungen als Mitgliederverpflichtung in der Satzung festgeschrieben sein. Es handelt sich dann um eine Beitragspflicht. Hierfür muss aber der Umfang und die Art der Arbeitsleistung genau festgelegt werden. Für den Fall, dass das Mitglied diese dann nicht erfüllt, muss in der Satzung außerdem bestimmt werden, wie diese nicht geleisteten Arbeitsstunden durch Zahlung abzugelten sind. In der Satzung könnte die Regelung dann so lauten:

„Ferner kann der Verein seine Mitglieder verpflichten, jährlich bis zu maximal … Arbeitsstunden
oder ersatzweise Abgeltungszahlungen zu leisten.“

Die Linden Dudes verweisen in ihrer Satzung nur auf ihre Engagementordnung, welche dann das DUDES-Engagement-Credit-Point-System im Detail aufführt, erklärt und regelt. In der Satzung heißt es zu den Mitgliedsbeiträgen nur:

„Von den Mitgliedern werden Beiträge und Umlagen erhoben. Die Höhe der Beiträge und Umlagen und deren Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung bestimmt.“

Paragraph 14 – Mitgliederversammlung

Ihr seid gesetzlich verpflichtet einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung abzuhalten. Der Zeitpunkt dafür ist frei wählbar, allerdings bietet es sich an, sie in den ersten vier Monaten des laufenden Jahres abzuhalten. Dies macht vor allem dann Sinn, wenn für das laufende Geschäftsjahr der Haushaltsplan mit entsprechenden Investitionen genehmigt werden muss. Ihr könnt aber auch eine längere Frist in eure Satzung schreiben. Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss für alle Mitglieder in Textform erfolgen, die E-Mail ist dabei als Medium zulässig.
Allerdings haben die Mitglieder auch das Recht auf mehr als nur eine Mitgliederversammlung im Jahr. Diese zweite Versammlung wird dann als eine außerordentliche Mitgliederversammlung bezeichnet. In der Satzung wird dabei geregelt unter welchem Umständen, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden darf. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass in eurer Vereinssatzung unter 50% aller Vereinsmitglieder diese Versammlung verlangen können. Das heißt, ihr müsst bei euch in der Satzung eine Quote festlegen, wie viele Mitglieder die Versammlung verlangen können (z.B. 25% Mitgliederquote). Ihr könnt, aber nicht festlegen, dass es 50% aller Mitglieder sein müssen, weil dies gesetzlich nicht zulässig ist.

Eine der wichtigsten Fragen eurer Satzung ist ebenfalls in diesem Paragraph zu regeln: Mit welcher Mehrheit ist es später möglich Satzungsänderungen vorzunehmen? Gesetzlich ist es nämlich so geregelt, dass eine Satzung nur mit 100% der Stimmen geändert werden kann. Und sind wir einmal ehrlich – das ist praktisch unmöglich zu erreichen. Wenn ihr hier keine Sonderregelung mit aufnehmt, macht ihr schon beim Zeitpunkt der Vereinsgründung euren Verein für die Zukunft wenig anpassungsfähig. Dies solltet ihr auf jeden Fall vermeiden. Deswegen empfehlen wir euch, eine Regelung für die Satzungsänderung in die Vereinssatzung aufzunehmen. So könnt ihr z.B. festlegen, dass 2/3 der Stimmen der anwesenden Mitglieder für eine Änderung der Satzung notwendig sind. In der Mustersatzung in Absatz 8 ist es folgend formuliert:

„Zur Änderung der Satzung und zur Änderung des Vereinszwecks ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.“

Paragraph 16 – Der geschäftsführende Vorstand

Die Größe des Gesamtvorstandes mit den einzelnen Aufgabenbereichen könnt ihr selbst bestimmen. Auch die Verteilung der Aufgaben innerhalb des Vorstandes könnt ihr selbständig nach euren Bedürfnissen festlegen. Für den geschäftsführenden Vorstand also dem BGB-Vorstand, welcher auch im Vereinsregister eingetragen ist, empfehlen wir euch immer eine ungerade Anzahl an Personen oder ein doppeltes Stimmrecht für den 1. Vorsitzenden. Dies verhindert die Gefahr, dass Pattsituationen im Verein entstehen. Die Vertretungsmacht des Vorstandes gegenüber Dritten ist gesetzlich grundsätzlich unbegrenzt. Auch hier könnt ihr deswegen in der Vereinssatzung Anpassungen vornehmen. Wenn es also Sachverhalte gibt, über die die Mitglieder speziell abstimmen soll, muss dies in der Satzung verankert sein. Ein typisches Beispiel ist die Entscheidung über den Kauf oder Verkauf von Grundstücken. Auch könnt ihr entscheiden, wie die Vertretungsberechtigung des BGB-Vorstandes geregelt ist – alleinig oder gemeinschaftlich. Diese Beschränkungen müssen ebenfalls im Vereinsregister eingetragen werden.
Auch könnt ihr in der Satzung spezielle Regelungen treffen, wann der Vorstand in einer Sitzung überhaupt beschlussfähig ist. Möglich sind zum Beispiel eine bestimme Anzahl an Personen oder die Vorschrift, dass eine bestimmte Person auf jeden Fall anwesend sein muss. Ebenfalls solltet ihr euch die Frage stellen: Was passiert eigentlich, wenn ich den Vorstand nicht vollständig besetzen kann, weil es keine Bewerber oder eines Todesfall gab? Hier müsst ihr in die Vereinssatzung auf jeden Fall einen Absatz mit aufnehmen, dass ihr trotzdem noch als Verein beschlussfähig seid.

Paragraph 20 – Vergütung der Tätigkeit der Organmitglieder, Aufwendungsersatz, bezahlte
Mitarbeit

Selbst wenn ihr zu Beginn nicht beabsichtigt, Vergütungen zu bezahlen, empfehlen wir euch dieses Passus in die Vereinssatzung mit aufzunehmen. Die gesetzliche Ausgangsbasis legt fest, dass die Vorstandsarbeit grundsätzlich unentgeltlich ausgeübt wird. Dies könnt ihr aber mittels der Satzung ändern, wenn ihr dort aufnehmt, dass die pauschalen Vergütungen für Arbeits- und Zeitaufwand (sog. Tätigkeitsvergütungen) an den Vorstand möglich ist. Wenn ihr ohne diese Regelungen in der Satzung Geld an den Vorstand zahlt, wird euch wahrscheinlich die Gemeinnützigkeit entzogen! Selbst die Rückzahlung oder der Zufluss als Spende vom Vorstandsmitglied kann diesen Fehler nicht mehr heilen.
Tatsächliche Aufwendungen dagegen, wie Reisekosten, Telefonkosten, etc. sind immer erstattbar. Wenn euch der Verwaltungsaufwand dafür zu hoch ist, könnt ihr auch die Möglichkeit der Zahlung der Aufwandentschädigung bis zu 840 Euro pro Jahr nutzen. Beachtet dabei, dass die Zahlungen nicht deutlich über den realen Kosten liegen dürfen.

Paragraph 22 – Vereinsordnungen

Unser Tipp gleich zu Beginn: Man sollte möglichst alle Sachverhalte, welche nicht in einer Vereinssatzung stehen müssen, in diverse Ordnungen auslagern. Dort sind sie einfacher abänderbar als in der Vereinssatzung und erhalten somit die Handlungsfähigkeit des Vereins. Gleichzeitig haben sie aber für alle Vereinsmitglieder die gleiche Verbindlichkeit, wie die Satzung selber. Ihr müsst diese Ordnungen deswegen gegenüber euren Mitgliedern veröffentlichen bzw. ihnen beim Vereinseintritt zur Verfügung stellen.
In der Satzung muss allerdings festgehalten sein, welches Vereinsorgan die jeweilige Ordnung beschließen darf. Aufgrund der Vielzahl an unterschiedlichen Ordnungen kann es Sinn machen, dass die Zuständigkeiten an unterschiedlichen Stellen liegen. Beispiele für Ordnungen sind:

  • Beitragsordnung
  • Finanzordnung
  • Geschäftsordnung
  • Jugendordnung
  • Engagementordnung
  • Abteilungsordnungen
  • Datenschutzordnung

Die Formulierung, welchen Absatz ihr in die Satzung aufnehmen könnt, findet ihr nachfolgend und stammt aus der Satzung der Linden Dudes:

„Zur Durchführung der Satzung kann der Vorstand eine Geschäfsordnung, eine Finanzordnung, eine Engagementordnung sowie eine Jugendordnung erlassen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen“

Mit diesem Paragraphen kommen wir auch zum Abschluss unserer diversen Anmerkungen zum Themenbereich „Vereinssatzung“. Uns ist natürlich klar, dass wir auf wichtige Bereiche, wie die Jugendvertretung, auf die Vereinsfusion oder auch diverse Detailfragen nicht näher eingegangen sind. Das gute ist aber, dass es noch diverse Podcastfolgen und Blogbeiträge geben wird, um auf Fragen oder Wünsche einzugehen. Deswegen kannst du uns gerne unter info@vereinsstrategen.de eine E-Mail schreiben. Wir würden uns freuen von Dir zu hören.

Deine Vereinsstrategen
(Martin Schüttler)

 

So wird dein Verein digital

So wird dein Verein digital

Digitalisierung

Vereinsprozesse mit Digitalisierung optimieren

 

Digitalisierung ist sicherlich eines der meist genutzen Wörter der letzten Jahre. Auch im Verein erfährt die Digitalisierung immer mehr Bedeutung. Doch was verstehen wir eigentlich unter Digitalisierung im Verein? Wo stehen die Vereine in Deutschland? Was ist sinnvoll, was nicht? Genau um solche Fragen zu beantworten, haben wir uns mit Philipp Tramm einen Experten für die Digitalisierung des Vereinswesens in den Podcast eingeladen. Philipp berät mit seinem Unternehmen Vereinsentwickler diverse Vereine bzw. Verbände und zeigt Wege auf, einen Verein nachhaltig zu digitalisieren. Dieser Beitrag ist eine gekürzte Version des ersten Teil des Interviews mit Philipp.

Der Stand in der deutschen Vereinslandschaft

Wenn Vereine an Digitalisierung denken, dann denken sie zumeist erst einmal an verschiedene Tools bzw. digitale Werkzeuge. Doch man sollte den Begriff nicht nur darauf reduzieren. Vielmehr steckt dahinter ein Megatrend, welcher auch mit einer gesellschaftliche Transformation einhergeht. Du kannst einmal selber gedanklich für dich überprüfen, wie nachhaltig und vielseitig dein Leben von der Entwicklung der Digitalisierung beeinflusst wird. Du liest diesen Blog online, hörst den Podcast per App und schreibst uns ggf. eine E-Mail oder über Social Media. Ohne Digitalisierung wäre das nicht möglich.

Doch kommen wir zum Verein. Wenn man sieht, wie digitalisiert das „normale“ Leben ist, fällt auf, dass viele Vereine noch recht analog unterwegs sind. Dies ist auch nachvollziehbar, schließlich treffen in einem Verein zum einem verschiedene Generationen aufeinander, zum anderen ist es ein Ort für persönliche Begegnung. Nun ist die junge Generation allerdings mit dem Handy aufgewachsen ist, während sich ältere Mitglieder beim Thema Digitalisierung ggf. überfordert fühlen. Deswegen kann der Digitalisierungsgrad zwischen Vereinen auch extrem unterschiedlich sein. Er hängt z.B. von der Altersstruktur im Verein, von dem Engagementbereitschaft der Mitglieder, aber auch von gutem Projektmanagement ab.
Am Ende muss aber das Ziel sein, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist, sondern einen sichtbaren Mehrwert für Mitglieder und die verschiedenen Zielgruppen hat. Was nützt es eine tolle Vereins-App zu haben, wenn der Großteil der Mitglieder viel lieber die Vereinsnews auf der Webseite liest. Erfolgreich kann eine digitale Weiterentwicklung im Verein also nur sein, wenn die, die sich damit beschäftigen möchten, dies auch machen dürfen, dabei allerdings auch die anderen Menschen im Verein entsprechend bei Digitalisierungsthemen abholen und einbinden.
Der aktuelle Zeitpunkt zur Weiterentwicklung ist dabei sehr gut. Durch die Coronapandemie waren viele Menschen gezwungen sich mehr digitalen Möglichkeiten auseinanderzusetzen – auch im Verein. Die Pandemie hat z.B. im Bereich der digitalen Sportangebote, wie ein Beschleuniger gewirkt. Diese Entwicklung wird nicht mehr aufgehalten werden. Hier gilt es Schritt zu halten.

Schritte der Vereinsdigitalisierung – Erst kommt der Prozess

Wir haben zu Beginn von Tools bzw. digitalen Werkzeugen gesprochen. Doch man fängt nicht damit an, sich zu entscheiden, welches Tool man nutzen sollte, sondern viel früher. Man kann nämlich drei Entwicklungsebenen unterscheiden:

  1. Schritt: Analysiert den Verein nach Möglichkeiten für eine interne Effizienzsteigerung durch eine Prozessoptimierung mit digitaler Unterstützung.
  2. Schritt: Überlegt euch, wie ihr mit Digitalisierung mehr Mitglieder gewinnen und binden könnt.
  3. Schritt: Bringt digitale Innovation in den Verein. Schafft also neue Angebote, die es ohne die Digitalisierung nicht geben würde.

Wenn man ehrlich ist, setzen die meisten Vereine aktuell den ersten Schritt um oder beschäftigen sich damit. Das heißt, wie kann man Zusammenarbeit im Verein neu und einfacher gestalten. Elemente dieses Schrittes können z.B. Cloudcomputing, Vereinsverwaltungssoftware oder die Digitalisierung der Buchhaltung sein.
Doch wie beginnt man damit? Wir haben gesagt, dass Digitalisierung Prozesse beschleunigen, vereinfachen und verschlanken soll. Sie muss also einen echten Mehrwert bieten. Dafür muss man sich natürlich erst einmal seine Prozesse anschauen. Wie läuft z.B. die Aufnahme neuer Mitglieder ab? Der Prozess könnte z.B. so aussehen:

  1. Potentielles Mitglied muss Mitgliedsantrag als Kopie bei euch im Vereinsheim abholen.
  2. Füllt diesen dann händisch aus.
  3. Ein Ehrenamtler trägt die Daten dann händisch in eine Exceldatei ein.
  4. Diese Exceltabelle wird ausgedruckt, um in einem Ordner alle Mitgliedsanträge mit Kontaktdaten zu haben.

An diesem Beispiel zeigt sich, wie viel Potential in einem solchen Prozess stecken kann. Denn dieser Verwaltungsprozess kann so gestaltet werden, dass gar keiner im Verein mehr etwas machen müsste. Aus unserer Sicht ist deswegen die erste grundlegende Entscheidung für die Digitalisierung die Anschaffung einer Mitgliederverwaltungssoftware. Und hier können wir auch nicht sagen, welche eine gute Software ist oder nicht, sondern es kommt ganz auf euren Verein an. Ihr müsst nach eurer Prozessanalyse entscheiden, welche Prozesse wollt ihr zukünftig haben und wie sollen diese aussehen. Dann müsst ihr prüfen, ob die Software das überhaupt leisten kann. Beispiele für möglich digitale Prozesse:

  • Eine Person kann online euren Mitgliedsantrag ausfüllen. Alle Daten werden über eine digitale Schnittstelle automatisch in die Mitgliederverwaltungssoftware übernommen. Die Bankinformationen können später genutzt werden, um über die Software die Mitgliedsbeiträge als Lastschrift einzuziehen.
  • Die Daten in eurer Mitgliederverwaltungssoftware können für Newslettermarketing verwendet werden. Das heißt, ihr sendet an alle interessierte Personen automatisch über das System jede Woche/Monat einen Newsletter per Mail mit den interessanten Informationen. Die Steigerung ist noch, dass im Mitgliederverwaltungssystem Attribute vergeben sind, welche ihr für den Newsletter verwenden könnt. Zum Beispiel: „Sende die E-Mail an alle Mitglieder, die in der Abteilung Fußball sind und über 18 Jahre.“ Die Attribute sind dann „Fußball“ und das „Alter“. Der Vorteil von der Verwendung von Attributen ist die gezielte Ausstreuung von Informationen, die nur für einen Teil eures Vereins interessant sind.

Die Nutzung von Attributen ist z.B. aber etwas, was sich vor allem für große Vereine mit diversem Angebot und vielen Mitgliedern lohnen kann. Ein kleiner Verein hätte wahrscheinlich keine Verwendung für eine solche Funktion in der Mitgliedersoftware, eher würde eine solche umfangreiche Software ihn inhaltlich erschlagen. Schließlich müssen komplexere Systeme auch mehr technisch gepflegt werden und erfordern mehr Einarbeitungszeit. Außerdem solltet ihr bedenken, dass es Monate bis Jahre dauern kann, die Prozesse in einem Verein zu verändern. Ihr werdet also nicht mit dem Kauf einer Mitgliedersoftware alle Prozesse gleich digitalisieren. Viel wichtiger ist es, dass ihr einen klaren Plan habt, was euer finales Ziel ist, prüft ob die Software diese verschiedenen Prozesse für das Ziel zukünftig darstellen kann und dann könnt ihr nach und nach die Prozesse digitalisieren. Wenn ihr dies vorher nicht macht, besteht nämlich die Gefahr, dass ihr eine teure Software gekauft habt und auf der Hälfte des Weges merkt, dass ihr die Prozesse gar nicht so bauen könnt, wie ihr wolltet. Und glaubt uns, diesen Fehler machen viele! Eine gute Möglichkeit, um Fehler zu vermeiden, ist es, die Software kostenlos für einige Monate zu testen. Das bieten nicht nur viele Anbieter für Mitgliederverwaltungssoftwaren an, sondern auch im Bereich anderer Digitalisierungsthemen, welche ebenfalls die Arbeit im Verein vereinfachen (z.B. Clouddienste).

Die anderen Stufen der Vereinsdigitalisierung

Während der Coronakrise haben viele Vereine mit digitalen Sportangeboten begonnen. Dies umfasst neben dem Streaming eines Sportangebots auch hybride Lösungen oder auch Sport, wozu man sich nur digital treffen kann (z.B. eSport). Man kann also feststellen, dass diese Vereine sofort mit der dritten Stufe gestartet sind. (Wie ihr ein Onlinesportangebot sinnvoll gestalten könnt, erklären wir dir hier.) Vereine, welche mit dem 3. Schritt begonnen haben, empfehlen wir jetzt einmal den Unterbau zu prüfen, z.B. ob die Mitgliedschaftsanmeldung auch digital möglich ist.
Für die zweite Stufe kann man sich einmal am Individualsport außerhalb des Vereins orientieren. Es gibt viele Tools und Geräte, welche den Breitensport fördern und optimieren. Sportuhren können inzwischen zum Laufen, Radfahren, Schwimmen, Rudern, etc. genutzt werden. Sie zeichnen die Zeiten auf und die zurückgelegten Strecken, rechnen Belastung aus und schlagen die Erholungszeit vor. Untereinander können sich dann Sportler diese Daten z.B. bei Strava vergleichen. Dort können auch gleich Trainingspläne erstellt werden. Versucht solche Tools, wenn es sinnvoll ist, auch in euren Verein einzubinden. Fragt eure Mitglieder, ob sie sich die Nutzung von solchen Trainingstools wünschen bzw. habt ein offenes Ohr für Feedback.
Doch auch in Mannschaftssportarten ist eine digitale Trainingsanalyse möglich. Stellt ein Stativ auf den Trainingsplatz, macht mit dem Handy Aufnahmen von Spielsituationen und zeigt sie später der Mannschaft mittels Beamer, um besser zu werden. So einfach kann Videoanalyse sein!

Fehlentwicklungen vermeiden

Die Vereins-App ist momentan ein sehr gehyptes Thema, aber ob sie sinnvoll ist, sollte vor der Anschaffung zumindest überprüft werden. Wichtig ist die Frage nach dem Mehrwert, schließlich haben Menschen meist sehr viele Apps auf dem Handy. Und sei ehrlich, wie viele von diesen Apps hast du seit Monaten nicht mehr genutzt? Doch wie kann so ein solcher Mehrwert aussehen. So ist es schön, wenn man seinen Mitgliedsantrag auch über das Handy einreichen kann – aber das macht man genau einmal und danach ist Funktion völlig überflüssig. Ebenso macht es auch keinen Sinn die Vereinswebseite quasi in Appform noch einmal darzustellen. Schließlich kostet so eine App Geld, muss gepflegt und verwaltet werden, benötigt Know-How und bindet Kapazitäten. Und ihr benötigt Menschen, die einen echten Mehrwert für diese App liefern können (exklusiver Inhalt). Es ist aus unserer Sicht, wenn es denn überhaupt ein Thema ist, eines für größere Vereine. Versucht alternativ lieber die Ressourcen in die Aktualisierung eurer Webseite zu stecken und diese für das Smartphone zu optimieren. Ihr werdet eher über Google gefunden als im Appstore. Wir werden in nächster Zeit aber auch noch einen Gast haben, der uns erklären wird, wann eine Vereins-App genau sinnvoll ist. Deswegen gehen wir an dieser Stelle nicht tiefer drauf ein.

Zusammenfassend kann man zur Digitalisierung im Verein sagen, dass ihr beginnen solltet euren administrativen Bereich gut zu strukturieren und dann darauf auszubauen. Nehmt dabei alle mit beim Veränderungsprozess. Das heißt, viel kommunizieren und alle im Verein zu Beteiligten machen. Prüft außerdem, ob ihr verborgende Talente im Verein habt, welche euch helfen können (z.B. Experte im Webdesign). Und manchmal kann auch ein Blick von externen Personen, welche das nicht zum ersten Mal machen, hilfreich sein. Das hilft Fehler zu vermeiden. Hier könnt ihr entweder uns als Vereinsstrategen unter info@vereinsstrategen.de ansprechen oder Philipp mit seinem Unternehmen Vereinsentwickler. Und dann braucht ihr nur noch etwas Durchhaltevermögen, denn Digitalisierung ist ein längerer Prozess, den man Schritt für Schritt gehen muss. Aber wir sind uns sicher – wenn ihr unsere Tipps beherzigt, dann werdet ihr erfolgreich sein.

Deine Vereinsstrategen
(Martin Schüttler)

 

Positionierung im Verein – Stich aus der Masse heraus

Positionierung im Verein – Stich aus der Masse heraus

Vereinsentwicklung

Ohne Positionierung wird es zukünftig schwierig

 

Wofür steht eigentlich dein Verein? Die Antwort auf diese Frage beantwortet dir grob deine persönliche Positionierung deines Verein. So könnte die Antwort z.B. lauten: „Für meine Nachwuchsarbeit oder die Integrationsarbeit, für das breiteste Angebot in der Region Hamburg, für eine bestimmte Sportart“ Doch ganz so einfach ist die Analyse leider nicht. Dieser Beitrag soll dir dabei helfen deine aktuelle Positionierung zu ermitteln, eine neue Positionierung zu entwickeln und diese dann stetig zu kontrollieren und anzupassen. Aber zuerst stellt sich natürlich die Frage, wieso brauche ich als Verein eine Positionierung?

Positionierung in der heutigen Zeit

Im letzten Jahrzehnt gab es durch die Digitalisierung einen gigantischen Entwicklungssprung – die Wirtschaft ist noch schnelllebiger geworden und der Konkurrenzkampf wird immer härter. Um dort bestehen zu können, ist es wichtig, dass ein Unternehmen eindeutig positioniert ist. Das trifft auch immer mehr auf den Sportbereich und Vereine zu. Kommerzielle Anbieter, wie z.B. McFit und Peleton werben immer mehr um eine Zielgruppe, welche früher nur die Möglichkeit hatte in den Sportverein zu gehen, um Sport betreiben zu können. Die kommerziellen Anbieter schaffen es vor allem durch eine gute Positionierung uns ein Angebot zu verkaufen, was man im Sportverein zum gleichen Preis oder deutlich günstiger erhalten könnte. So kann die Positionierung von Peleton wohl am besten zusammengefasst werden mit: „Innovatives, digitales Gruppentraining mit echtem Coach von zu Hause aus zu jeder Uhrzeit“. Jetzt ist natürlich klar, dass dein Verein nicht zum neuen Peleton umgebaut werden soll, aber du konkurrierst nicht nur mit gewerblichen Anbietern sondern auch mit anderen Vereinen. Und wenn man auf eine noch höhere Ebene geht, konkurrierst du auch mit Streamingdienstanbietern oder sozialen Medien um die Zeit von Leuten. Du siehst also, dass der Wettbewerb dich förmlich dazu zwingt, dich mit Positionierung auseinanderzusetzen. Aber wie startest du jetzt? Das gleiche machen, wie die Konkurrenz, wo es gut funktioniert? Nein! Eine Kopie eine Positionierung macht einen Verein austauschbar und zu nichts besonderem mehr. Die Lösung sind die nächsten sechs Fragen, die du dir stellen musst.

Welche Positionierung habe ich jetzt?

In der Einleitung wurde diese Frage schon so ähnlich gestellt. Jetzt ist eine Positionierung aber nicht deine persönliche Meinung, sondern ggf. auch ganz unterschiedlich je nach Zielgruppe. Deswegen müsst ihr im Verein die Frage „Welche Positionierung habe ich jetzt?“ genau an diese richten. Dabei sind mit der Zielgruppe nicht nur eure Mitglieder gemeint, sondern auch andere Personen aus eurem Vereinsumfeld – Sponsoren, Zuschauer, Eltern, Personen in anderen Vereinen, Nichtmitglieder, etc. Die Auswahl der Zielgruppe ist aber euch überlassen, aber umso verschiedenere Personengruppen ihr befragt, umso mehr seht ihr auch, wie der Verein nach außen wirkt, anstatt nur eure innere Wahrnehmung zu ermitteln.
Nach der Befragung könnt ihr drei möglich Ergebnisse haben:

  • Es gibt ein klares Ergebnis. Bei der Befragung der verschiedenen Zielgruppen haben alle Personen deckungsgleiche Antworten gegeben. Damit steht fest, ihr habt eine klare Positionierung im Verein, die von allen auch so verstanden wird und auch außen so wahrgenommen wird. Die Frage ist dann nur noch – ist das auch die Positionierung, die wir uns im Verein vorstellen?
  • Es gibt unterschiedliche Ergebnisse bzgl. der Positionierung zwischen den verschieden Zielgruppen. Der Vorstand findet man hat die beste Fußballausbildung der Region. Die Eltern finden, dass der Verein für die strengsten und härtesten Übungsleiter im Jugendfußball der Region steht. Und der neutrale Zuschauer bei den Jugendspielen findet, dass ihr der Verein sehr freundlichen Stadionkioskmitarbeitern seid und sehr leckeres Essen anbietet. Offensichtlich habt ihr diverse Positionierungen, welche aber nicht so eindeutig sind, ggf. wird bei einigen Zielgruppen eure Positionierung sogar negativ wahrgenommen. Hier ist auf jeden Fall Handlungsbedarf gegeben.
  • Allen Zielgruppen fällt gar nichts zu eurem Verein ein oder sehr unterschiedliche Sachen innerhalb der jeweiligen Gruppen. Das bedeutet es gibt bei euch im Verein keine Positionierung.

Welche Position willst du einnehmen?

Wenn die Antworten so sind, wie erwartet, und ihr damit zufrieden seid, dann müsst ihr nichts ändern. Wenn aber andere Antworten gekommen sind, als gedacht, dann habt ihr zwei Möglichkeiten. Entweder ihr versucht eure geplante bzw. angestrebte Positionierung durchzusetzen (z.B. beste Fußballausbildung in der Region) oder ihr entscheidet euch, das vorhandene vielleicht auch überraschende Ergebnis aus der Umfrage zu nutzen und versucht diese Positionierung zu stärken und auszubauen (z.B. freundlichster Stadionkiosk, Ziel Umbau zum serviceorientiertesten Verein der Region). Der zweite Weg ist in der reinen Umsetzung auf jeden Fall der leichtere als der erstgenannte, weil ihr auf etwas, was besteht, bereits aufbauen könnt. Außerdem möchten wir dir zwei Tipps mitgeben. Besser in etwas zu sein, ist deutlich schwerer, als anders in etwas zu sein. So kann nicht jeder Meister in seiner Liga werden, sondern nur einer. Der Versuch Meister zu werden gegen viele andere Vereine, verbraucht sehr viele Ressourcen. Wenn man anderes ist, dann ist der Verein auf eine ganz bestimmte Zielgruppe ausgerichtet und nicht auf jede Person. Der FC St. Pauli ist hierfür ein gutes Beispiel, da er ein ganz bestimmtes Zielpublikum anspricht. Wenn ihr euch am Ende für eine Positionierung entschieden habt, verankert sie im Leitbild oder in der Satzung des Vereins. So wird sie verbindlich.

Wer ist deine Konkurrenz?

Hier gibt es eine entscheidende Aussagen, die du mitnehmen solltest – suche nicht die Konfrontation mit anderen, sondern gehe um sie herum. Wenn mehre Vereine in der Region das gleiche Ziel anstreben, frisst das jedem Verein viele Ressourcen und ihr kommt eurem Ziel nicht näher. Angenommen drei Vereine haben sich in Richtung Nachwuchssports im Fußball in einer Region positioniert, dann kämpfen diese drei um die besten Talente. Die Sichtung der Spieler wird immer weiter verbessert und die Trainer immer mehr geschult. Am Ende werden in jedem Verein einige wenige sehr gute Spieler sein, aber der Mannschaftserfolg ist nur durchschnittlich und die Eltern würden sagen, die drei Vereine sind praktisch identisch. Niemand würde deine angestrebte Positionierung kennen. Wenn du allerdings für die Spieler u.a. einen Abhol- und Bringdienst anbietest, werden die Eltern sagen, dass du ein sehr serviceorientierter Verein bist. Über diesen Weg wirst du eher neue Nachwuchskicker finden. Deine Positionierung ist jetzt zwar eine andere, dein Mannschaftserfolg ist aber mindestens auf dem gleichen Niveau wie vorher, wahrscheinlich aber sogar höher. Ein reales Beispiel für eine sehr gute Positionierung findest du auch in diesem Beitrag.

Verfügst du über genügend Kapital?

Manche Positionierungen erfordern große Veränderungen im Verein und diese können viel Geld kosten. Wenn ihr euch beispielsweise entscheidet ein digitalisierter Verein zu werden, dann habt ihr zwei Fragen zu beantworten: Welche Grundlage gibt es schon im Verein und wie weit (und teuer) ist der Weg zum Ziel? Denn so eine Art der Positionierung erfordert Server, Laptops, Softwarelizenzen, Betreuungspersonal oder auch die Entwicklung einer Vereinsapp. Hier müsst ihr ehrlich zu euch selber sein, ob ihr das finanzieren könnt oder nicht. Das gleiche gilt natürlich auch für Marketingaktionen. Wenn ihr eine neue Positionierung nach außen tragt, überlegt euch genau, welche Kanäle kann ich mir leisten, gibt es ggf. auch günstigere Alternativen. Die Kosten sind besonders dann relevant, wenn ihr die Positionierung komplett ändern wollt, weil dann mehr Maßnahmen nötig sind. Denkt daran, dass Kreativität euch hier meist weiter bringt als ein großes Budget zum Werben.

Kannst du dir erlauben, an deiner Positionierung festzuhalten?

Das Rad der Zeit dreht sich weiter und Positionierungen können sich dadurch in ihrer Wahrnehmung ändern. Früher wurde z.B. anders mit rassistischen Äußerungen von Personen in Fußballstadien oder auch von Amtsträgern umgegangen – meist wurden sie von Vereinen ignoriert. Heute gibt es auf jeden Fall Diskussionen über das Thema, Stadionverbote oder auch Entlassungen von Amtsträgern. Ein Verein, der sich nicht zum Kampf gegen Rassismus bekennen würde, hätte eine (berechtigt) sehr schlechte Positionierung. Ein weiteres Thema, was mit der Zeit an Bedeutung gewonnen hat, ist die Nachhaltigkeit im Sport und von Vereinen im Speziellen. Auch das Interesse an Sportarten ändert sich im Laufe der Zeit. Seid ihr ein Verein, der seine Positionierung bisher als bester Kegelverein in Süddeutschland hatte, bringt euch das wahrscheinlich nichts mehr, wenn keine jüngeren Leute mehr nachkommen, weil der Sport für sie völlig uninteressant ist.
Um zu erkennen, ob das Festhalten an der Positionierung Sinn macht oder nicht, würden wir vorschlagen, dass ihr euch überlegt: „Wie sieht mein Verein in 2 bis 5 Jahren aus, wenn es so weitergeht, wie bisher?“. Gefällt euch diese Vorstellung als Verein oder seht ihr, dass Probleme sich verschlimmern?

Passt deine Positionierung zu dir?

Diese Frage umfasst einen Teil der vorherigen Fragen und Erkenntnisse. Im Kern geht es darum, in regelmäßigen Abständen sich selbst zu hinterfragen. So kannst du dich fragen, ob deine Positionierung noch aktuell ist, aber auch analysieren, was deine Zielgruppen in der Befragung zur Vereinspositionierung gesagt haben. Genauso umfasst es aber auch die Frage: „Was wollen eigentlich deine Ehrenamtler?“. Wenn du eine neu entwickelte Positionierung im Verein hast, die nicht zu den Werten der meisten Ehrenamtler passt, dann wird diese Positionierung nicht erfolgreich sein. Der Grund ist einfach. Wenn die Personen nicht hinter den Werten stehen, werden sie diese auch nicht nach außen tragen, was am Ende bedeutet, dass die Positionierung nicht gelebt wird und damit auch nicht sichtbar für Dritte ist. Das beste Konzept ist zum Scheitern verurteilt, wenn es in der Realität nicht gelebt wird.

Eine Positionierung zu finden und umzusetzen braucht viel Zeit und ist ein sehr umfangreiches Projekt. Wir würden euch empfehlen, dass ihr eine Projektgruppe aus dem Ehrenamt heraus gründet, die dieses Thema erst einmal bespricht und einen groben Ist-Zustand bestimmt ggf. auch schon einmal Ideen entwickelt, was als Positionierung sinnvoll wäre. Hier bieten sich in regelmäßigen Abständen auch Workshops an. Aus dieser Gruppe sollte dann der Fragebogen entwickelt werden. Hier ist wichtig, schult eure Ehrenamtler entsprechend in Fragebogenerstellung. Auch in diesem Bereich kann man schließlich einiges falsch machen.
Als Vorstand habt ihr in diesem Prozess die Aufgabe der Projektgruppe mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, ihnen aber nicht reinzureden. Ihr solltet aber darauf achten, dass häufige Fehler vermieden werden:

  • Eine neue Positionierung wird in der Projektgruppe entwickelt, welche aber an der Zielgruppe vorbei geht, weil es keine Befragung gab, sondern dies nach Gefühl entschieden wurde. Da ist das Scheiter schon vorprogrammiert.
  • Ihr wollt zu schnell zu viel. Positionierung ist ein Prozess der Jahre dauern wird. Schließlich muss sich die Positionierung auch erst mal erlebbar werden und sich in der Region rumsprechen. Schnelle Ergebnisse werdet ihr bei dieser Art von Projekt eher nicht sehen.

Im Podcast diskutieren wir gegen Ende noch einige Themen, welche als Positionierung im Verein möglich sind. Wenn du mehr hierzu erfahren möchtest, höre gern rein. Wir hoffen allerdings, dass wir dir auch mit dieser Zusammenfassung der Episode bei deiner Vereinsweiterentwicklung helfen konnten. Wenn du Fragen haben solltest, kannst du uns gern unter info@vereinsstrategen.de erreichen. Und wenn dir der Beitrag bzw. der Podcast gefallen hat, dann tue uns bitte den Gefallen und empfehle uns weiter.

Deine Vereinsstrategen
(Martin Schüttler)