
Nie mehr Sponsoring und Spenden im Verein verwechseln!
Sponsoring
Graubereiche zwischen Spenden und Sponsoring
Spenden und Sponsoring sind zwei unterschiedliche Dinge. Du wirst mir aber nicht glauben, wie oft diese Begrifflichkeiten von Mitgliedern und Vorständen doch noch durcheinandergeworfen werden. Vor allem steuerlich kann dies größere Auswirkungen für deinen Verein und deine Mitglieder haben. Im Extremfall kann der Verein sogar seine Gemeinnützigkeit gefährden. Doch fangen wir von vorne an. An dieser Stelle müssen wir aber noch darauf hinweisen, dass wir keine ausgebildeten Steuerberater sind und wir somit keine steuerliche Beratung übernehmen können. Es handelt sich somit um Ideen, welche vor einer Umsetzung mit einem Steuerberater besprochen werden sollten.
Grundsätzlich kann man sich schon mal merken, dass Zuwendungen durch Sponsoren bzw. Unterstützer in allen vier Einnahmebereichen eines Vereins auftreten können.
Die vier Bereiche sind:
- Einnahmen ideeller Bereich
- Einnahmen Vermögensverwaltung
- Einnahmen Zweckbetrieb
- Einnahmen wirtschaftlicher Bereich
Auf die grundsätzlichen Unterschiede wollen wir jetzt nicht weiter eingehen, sondern schauen, wie die Bereiche von Sponsoring und Spenden berührt werden. Die Gefahr besteht im Grundsatz darin, dass die Begriffe Sponsoring und Spende von manchen Vereinsvertretern synonym verwendet werden:
„Wir haben die Trikots von der Bäckerei Müller gespendet bekommen.“
Ob es sich hierbei um eine Spende oder ein Sponsoring handelt, muss erst einmal geklärt werden. Wenn der Vereinsvertreter aber vorab der Bäckerei erklärt hat, dass sie dafür eine Spendenbescheinigung bekommt und er dann später zurückrudern muss und vielmehr erklärt, dass dieses Geld versteuert werden muss, ist das für die Beziehung mit dem Unterstützer nicht förderlich. Deswegen ist es ganz wichtig, dass die Vorstände, die Personengruppen Übungsleiter und Abteilungsleiter, aber auch potentielle Sponsoren und Spender über die Abgrenzungen informiert werden, bevor jemand einen Deal eingefädelt hat. Hier empfehlen wir viel interne Kommunikation, Info-Mails oder die Weiterleitung des Blogartikels bzw. der Podcast-Episode.
Spende – Ist doch klar, oder?
Grundsätzlich gibt es drei Arten von Spenden, die Geld-, Sach- oder Aufwandsspende und diese gehören alle in den ideellen Bereich. Eine Spende zeichnet sich dadurch aus, dass es keine Gegenleistung vom Verein gibt. Deswegen zählt der Verzicht eines Ehrenamtlers auf den Ersatz von Aufwendungen (Fahrtkosten, Aufwandpauschale), die ihm ggf. laut Satzung zustehen auch dazu. Dieser Verzicht muss er aber unbedingt freiwillig erfolgen. Dokumentiert die Grundlage des Verzichts am besten schriftlich, damit ihr eurer Buchhaltung einen Beleg für die Spende geben könnt.
Während die drei Spendenarten steuerlich berücksichtig werden können, ist es bei der Zeitspende nicht so. Hier darf also keine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Für ggf. verwendetes eigenes Material während eures Einsatzes gilt das natürlich nicht. Die bisherigen Punkte waren dirbestimmt bekannt, aber schauen wir uns jetzt einmal die Fallstricke im Bereich Spenden an mit drei Beispielen:
1. Beispiel
Familie Kleist möchte die Kosten für den neuen Trikotsatz der F-Jugend übernehmen. Wenn es eine Spende sein soll, darf die Familie keine Gegenleistung verlangen. Denkbar sind dabei Geldspende und der Verein schafft die Trikots an oder es erfolgt eine Sachspende.
Hier kann eine Spendenbescheinigung (abhängig von der Höhe) ausgestellt werden. Der Satzungszweck eures Vereins ist die Jugendarbeit, somit ist eine Spende unproblematisch. Bevorzugt aber lieber eine Geldspende und kauft die Trikots selber, das macht es bei der Erstellung der Spendenbescheinigung am Ende einfacher. Und wenn Familie Kleist ganz sicher gehen möchte, dass das Geld für die Trikots ausgegeben wird, dann macht sie eine zweckgebundene Spenden. Wenn das Geld nicht für diesen Zweck eingesetzt wird, muss sie das Geld vom Verein zurückerhalten.
2. Beispiel
Die Mitglieder spenden dem eigenem Handballverein in Köln Geld, damit dieser gesammelt in den Jugendtreff der Region, welcher sich vergrößern möchte und wo viele Kinder aus dem Verein hingehen, spendet. Der Jugendtreff ist als gemeinnütziger Verein organisiert.
Grundsätzlich dürfen Mittel des Vereins nur für die Erreichung der Vereinsziele und die Umsetzung der Vereinszwecke eingesetzt werden. Der Vorstand ist verantwortlich für den Erhalt der Gemeinnützigkeit und diese ist eben abhängig von eurem Satzungszweck. Wir haben gesagt der Satzungszweck ist die Jugendarbeit. Hier würde das Finanzamt wahrscheinlich sagen, dass die Spende nicht der Vereinszweck ist, weil es zwar mit Jugendarbeit zu tun hat, aber nicht in deinem Verein erfolgt. Du bist schließlich nicht der Förderverein mit dem Zweck diesen Treff zu unterstützen. In diesem speziellem Fall würde euch aber eine Ausnahmeregelung helfen. Als Verein dürft ihr anderen gemeinnützigen Vereinen etwas spenden. Dadurch könnt ihr euren Mitgliedern, wie gewohnt Spendenbescheinigungen ausstellen und gefährdet eure Gemeinnützigkeit nicht.
Als Tipp aus der Praxis würden wir euch trotzdem empfehlen, dass ihr eine Aktion startet, wo ihr die Mitglieder ermuntert, direkt an den anderen Verein zu spenden. Ihr unterstützt sie trotzdem dabei die Spendenbescheinigungen auch zu erhalten und macht Werbung für den guten Zweck. In Summe spart euch das nämlich administrative Arbeit und sichert euch für den Fall ab, dass es doch Probleme mit dem Finanzamt gibt (z.B. wenn dem anderen Verein die Gemeinnützigkeit entzogen wird).
3. Beispiel
Ihre Mitglieder sammeln Spenden über den Handballverein, weil jemand aus dem Verein eine schwere Krankheit hat und finanzielle Unterstützung für eine Therapie braucht. Dieses Geld wird auf das Vereinskonto eingezahlt und dann an das erkrankte Mitglied überwiesen.
Auf den ersten Blick klingt das nach einer tollen Aktion und eine gewisse Fürsorgepflicht für die Mitglieder hat sicherlich jeder Verein. Allerdings ist der Satzungszweck die Förderung der Sportart Handball und dies schließt eine Spende aus Fürsorge aus. Dies schließt zum einem eine Spendenbescheinigung an die Mitglieder aus, zum anderen darf es keine Zuwendungen aus dem Vereinsvermögen an Mitglieder geben. Hiermit würdet ihr die Gemeinnützigkeit eures Vereins gefährden und der Vorstand wäre seiner Überwachungsfunktion nicht nachgekommen. Wenn diese Aktion so durchgeführt werden würde, müsste der Verein diese Einnahmen versteuern, da der Geldfluss weder im ideellen Bereich noch im Zweckbetrieb anzusiedeln ist. Hier kann es nur eine Empfehlung geben: Macht es auf keinen Fall!
Praktisch würde man es wie im 2. Beispiel lösen. Ihr lasst die Mitglieder direkt an das erkrankte Mitglied spenden z.B. über eine Sammel-PayPalkonto oder eine Spendendose. Übernehmt als Verein aber den Aufruf zum Spenden und teilt die Aktion entsprechend in der Region. Für eine Spende gibt es in diesem Fall für die Mitglieder keine Spendenbescheinigung, weil Privatpersonen dies nicht dürfen. Wichtig ist aber, dass dieses Geld niemals in den Geldkreislauf des Vereins eintreten darf (z.B. in Form einer Kassenbuchung). Ab diesem Zeitpunkt müsstet ihr das Geld dann versteuern.
Sponsoring – Wo liegt die Abgrenzung zur Spende?
Die Abgrenzung von Spende und Sponsoring ist im Wesentlichen die Tatsache, ob eine Gegenleistung vom Verein für eine Person oder ein Unternehmen für sein Geld/seine Sachzuwendung erbracht wird. Doch wo fängt eine Gegenleistung eigentlich an?
Grundsätzlich erst einmal dort, wo der gemeinnützige Verein aktiv an den Werbemaßnahmen mitwirkt. Dies wird dann echtes Sponsoring genannt. Schauen wir uns auch das an einigen Beispielen an:
- Das Logo des regionalen Handwerksmeisters ist auf eurer Webseite und mit einem Klick auf sein Logo kommt man auf die Seite des Unternehmens.
- Ihr schaltet in eurem Mitgliedermagazin eine Anzeige für das Unternehmen.
- Ihr gebt auf eurem Vereinsfest dem Sponsor die Möglichkeit einen Stand aufzubauen und für sein Unternehmen und seine Produkte zu werben.
Der Unterschied zur Spende ist also die werbliche Absicht. Und da spielt es auch gar keine Rolle oder es einen tatsächlichen Werbeerfolg oder eine Verkaufssteigerung gibt oder nicht. Wenn wir uns noch mal das 1. Beispiel anschauen mit den Trikots für die F-Jugend, erkennt man auch die Gefahr der Abgrenzung zwischen Spende und Sponsoring. Wir ändern das Beispiel um ein Detail ab. Jetzt betreibt Familie Kleist einen kleinen Kiosk und das Logo des Kiosks wird auf die Brust der Trikots gedruckt. Schon ist es keine Spende mehr, sondern ein Sponsoring – somit gibt es hierfür keine Spendenbescheinigung mehr. Die Trikots werden zwar recht wenig zur Verkaufssteigerung dieses Kiosk beitragen, dennoch besteht eine Werbeabsicht und das ganze wird im wirtschaftlichen Geschäftsbereich zugeordnet. Somit muss die Sponsoringleistung entsprechend mit 19% Umsatzsteuer versteuert werden. Umsatzsteuer ist für die meisten Unternehmen allerdings nicht schlimm, da sie die gezahlte Steuer als die Vorsteuer in Abzug bringen können (Ausnahme: Kleinunternehmerregelung mit Umsatzsteuerbefreiung beim Sponsor).
Beim Thema Sponsoring empfehlen wir eine Sponsoringvereinbarung zu treffen, wenn es sich um eine dauerhafte oder größere Aktion handelt. Da beide Seiten Leistungen erbringen, ist es gut, diese im Vorfeld schriftlich festzuhalten. Damit ersparst du dir im Nachhinein einige Diskussionen.
Unechtes Sponsoring – der Graubereich
Beim Thema Sponsoring gibt es jedoch auch Grauzonen bzw. Übergangsbereiche zwischen Spende und Sponsoring. Und da kann es dann knifflig werden. Schauen wir uns einmal Beispiele für den unschädlichen Bereich an, welcher unechtes Sponsoring genannt wird an. Diese sind adaptiert von den Beispielen für echtes Sponsoring, um die Unterscheide sichtbar zu machen.
- Das Unternehmen kann auf seiner eigenen Webseite das Logo von eurem Verein verwenden und über sein Engagement dort berichten.
- Ihr könnt das Unternehmen auf eure Webseite oder in eurem Mitgliedermagazin aufnehmen und lediglich auf die Unterstützung hinweisen. Z.B. macht ihr ein kleineres Symbol auf die Webseite und schreibt darüber „Unser Verein wird unterstützt von“. Dezente Präsentation ist hier das Gebot der Stunde. Auf keinen Fall eine Verlinkung zur Sponsoren-Webseite machen! Im Mitgliedermagazin oder der Vereinsseite kann man z.B. einen Artikel darüber verfassen, was mit dem Geld aus dem „unechten“ Sponsoring passiert und so dem Unternehmen mehr Aufmerksamkeit verschaffen.
- Ladet zum Vereinsfest die Mitarbeiter und den Chef des Unternehmens ein. Die Werbewirkung durch den persönlichen Austausch mit anderen Personen wird wahrscheinlich so sogar höher sein, als wenn er einen Stand hat.
Aber was ist jetzt der Unterschied zwischen echten und unechten Sponsoring allgemein? Grundsätzlich kann man auch bei unechtem Sponsoring einen Sponsoringvertrag abschließen, wo sich ein Unternehmen zur Unterstützung verpflichtet. Der entscheidende Unterschied ist aber, dass der Verein hier keine Gegenleistung gewähren sondern maximal eine Duldung zusagen darf (z.B. die Verwendung des Vereinslogos auf der Webseite des Unterstützers). Bei dieser Art von Deals besteht aber ein hohes Gefahrenpotential, weil das Finanzamt sehr genau prüfen wird, ob es sich um echtes oder unechtes Sponsoring handelt. Wir können Vereinen an dieser Stelle nur dringend empfehlen, hier einmal vorab mit einem Anwalt oder einem Steuerberater zu sprechen und Vertragsmuster von diesen für unechtes Sponsoring zu verwenden.
Unechtes und echtes Sponsoring aus der Steuerbrille
Der Grund wieso diese Abgrenzung notwendig ist, ist steuerlicher Natur. Unechtes Sponsoring wird nämlich behandelt wie eine Spende. Es zählt also zum ideellen Bereich und ist somit von Ertragssteuern und Umsatzsteuer befreit. Somit kann für das unechte Sponsoring auch eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden. Wenn ihr hier allerdings eine falsche Einschätzung vornehmt, kann es teuer werden.
Echtes Sponsoring wiederum ist mit wenigen Ausnahmen dem wirtschaftlichen Bereich zu zuordnen. Diese Sponsoringerträge und alle anderen Erträge aus dem wirtschaftlichen Bereich unterliegen der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer, außer der gemeinnützige Verein ist unter der Freigrenze von 45.000 EUR brutto, dann ist keine Versteuerung notwendig. Wenn ihr allerdings über die Grenze von 45.000 EUR kommt, dann müsst ihr die Einnahmen ab dem ersten Euro versteuern. Hier könnt ihr dann noch vom Gewerbesteuerfreibetrag von 5.000 Euro profitieren, wenn euer Jahresüberschuss gering ist. Außerdem fällt beim echten Sponsoring immer Umsatzsteuer an, im Normalfall 19%. Näher wollen wir hier an dieser Stelle nicht darauf eingehen. Nimm am besten mit, welche Gefahren bei dem Thema lauern. Unechtes Sponsoring hat den Vorteil, dass es steuerfrei ist, aber die Gefahr, dass es durch das Finanzamt nicht anerkannt wird und man seine Gemeinnützigkeit im Extremfall gefährdet. Echtes Sponsoring hat den Nachteil, dass man es versteuern muss, allerdings kann man gerade als kleinerer oder mittlerer Verein davon ausgehen, nicht die 45.000 Euro zu übertreffen. Wenn doch, kann man immer noch versuchen seinen Jahresüberschuss gering zu halten, um Steuern zu sparen. Welchen Weg man wählt, muss am Ende jeder Verein für sich selber entscheiden.
Barter-Deal – eine WIN-WIN-Situation mit Gefahrenpotential
Einen Barter-Deal ist ein Tauschhandel. Der Sponsor gibt dir eine Leistung (z.B. Renovierung des Vereinsheims) oder einen Gegenstand (z.B. einen Laptop für die Geschäftsstelle). Im Gegenzug gibt es vom Verein ebenfalls eine Gegenleistung (z.B. Spielfeldbande). Diese Art von Geschäften werden in letzter Zeit immer beliebter, weil man über diese Angebote Sponsoren leichter für ein Engagement begeistern kann. Jetzt wissen wir bereits, dass Leistung und Gegenleistungsgeschäfte zum Bereich „Echtes Sponsoring“ zählen. Bei der Abrechnung eines solchen Deals muss man allerdings einiges beachten, wie das folgende Beispiel zeigt:
Beispiel:
Dein Verein hat fruchtbare Gespräche mit einem Handwerksbetrieb geführt. Sie wollen auf euer Vereinstrikot, ihr habt Bedarf an Instandhaltungsmaßnahmen im Verein. Der letzte Sponsor hat für euer Vereinstrikot 8.000 Euro in der vorherigen Saison bezahlt. Weil ihr beide weniger Steuern bezahlen wollt, entscheidet ihr euch für folgende Absprache. Es werden vom Handwerkerbetrieb 2.000 Euro für das Trikot bezahlt. Unter der Hand vereinbart ihr, dass Renovierungen am Vereinsheim für 10.000 Euro vorgenommen werden. Im Anschluss schreibt ihr eine Rechnung über 2.000 Euro Sponsoring netto, die Renovierungen tauchen nirgendswo in den Büchern auf. Euer Verein bleibt mit den anderen Einnahmen damit unter der Grenze von 45.000 Euro.
Dringender Hinweis: Lasst euch nicht auf solche Deals ein ohne eine Rechnung. Diese Beispiel wäre eine eindeutige Steuerhinterziehung. Auch Sachleistungen sind als Einnahmen zu deklarieren und als Rechnungen auszustellen. Richtig wäre es hier gewesen, 12.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer über das Sponsoring und im Gegenzug eine Rechnung über 10.000 Euro vom Handwerksbetrieb zzgl. Umsatzsteuer stellen.
Wir hoffen, dass wir dir einen guten Überblick geben konnten, damit dein Verein bei den nächsten Verhandlungen mit potentiellen Spendern und Sponsoren genau weiß, was zu tun ist. Falls du noch Fragen oder Anregungen hast, kannst du uns sehr gerne eine E-Mail unter info@vereinsstrategen.de zukommen lassen. Und wenn du das Gefühl hast, dass dieser Beitrag dir geholfen hat, dann empfehle den Blog und den Podcast gerne auch an andere Personen weiter. Wir danken im Voraus.
Deine Vereinsstrategen
(Martin Schüttler)