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Ampelkoalition – Was ändert sich für deinen Verein?

Ampelkoalition – Was ändert sich für deinen Verein?

Sportpolitik

Kommt der goldene Plan 2.0 nach Corona?

 

Die ersten Monate der Ampelkoalition bestehend aus SPD, Grünen und FDP sind vorüber. Höchste Zeit also für uns einmal zu schauen, was im Koalitionsvertrag zu den Themen Vereine, Ehrenamt und Sport aufgeführt wird und dies für dich einzuordnen. Der Blogbeitrag stellt hierbei eine gekürzte Zusammenfassung der Podcastfolge dar.

 

Bund, Länder, Kommune – Wer hat welche Kompetenzen?

Die einfache und allgemeine Antwort ist: Breitensport ist Ländersache und der Bund ist für den Spitzensport und die allgemeinen Rahmenbedingungen zuständig. Gerade Veränderungen der Rahmenbedingungen können allerdings einen ganz erheblichen Einfluss auf deinen Verein haben. Der Bund hat schließlich die Hoheit über die Steuergesetzgebung. Das heißt, er entscheidet, ob und in welcher Höhe es Übungsleiterpauschalen gibt, was als gemeinnützig anerkannt wird und was nicht, oder für wen es Steuerbefreiungen und in welcher Form geben soll. Auch für den Bereich Arbeits- und Sozialrecht ist er zuständig. Prominentes Beispiel hierfür im Wahlkampf war sicherlich die Erhöhung des Mindestlohns.
Bezogen auf dem Sport gibt es im Grundgesetz keine Grundlage für die Sportförderung des Bundes. Trotzdem ist der Spitzensport Sache des Bundes – wie passt das denn zusammen? Laut Grundgesetz ist der Bund für die Repräsentation des Landes zuständig und leitet von dieser Festlegung auch alle Förderungen und Entscheidungen im Spitzensport ab. Das betrifft zum einem natürlich die Spitzensportler, da der Bund als Arbeitgeber auftritt (z.B. Bundeswehr, Polizei), zum anderen aber auch die Infrastruktur, welche er für den Spitzensport zur Verfügung stellt, wie auch die sportwissenschaftliche Forschung. Zum anderen umfasst die Repräsentation auch die Austragung von länderübergreifenden Events wie Olympia, Europameisterschaften, Weltmeisterschaften, etc. Damit hat der Bund natürlich auch zwansläufig Einfluss auf die Entwicklung des Breitensportes. Welche (olympische) Sportart und Verbände werden im Spitzensport besonders gefördert? Welche sportlichen Vorbilder in welchen Sportarten werden unterstützt?

Im Gegensatz dazu finanzieren die Länder und Kommunen den Breitensport. Laut Grundgesetz obliegt den Ländern die Förderung und Pflege des Sports. Begründet wird dies mit der Kulturhoheit der Länder, welche auch Vereine außerhalb der Sportlandschaft umfasst. Genauer bedeutet das, dass die Länder für den Sportstättenbau, den Schul- und Hochschulsport und die Arbeit der Sportorganisationen im Breiten- und Leistungssport zuständig sind. Die Länder haben somit in diesen Bereichen auch Gesetzgebungsbefugnis (Stichwort: Sportfördergesetz) und sind für die Verwaltung und Finanzierung des Sports zuständig. Die Kommunen haben in dem Zusammenhang die Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, welche im Grundgesetz ebenfalls festgeschrieben ist. Diese beinhaltet Pflichtaufgaben und freiwillige Ausgaben, wobei Sportinfrastruktur zum zweiten Bereich gehört und im Normalfall immer ein Zuschussgeschäft darstellt.
Doch was passiert, wenn die finanziellen Mittel der Kommune und des Landes nicht ausreichen, um die gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen, also Schwimmbäder geschlossen werden oder dringende Modernisierungen an Sportstätten nicht erfolgen? Dann hat der Bund die Möglichkeit „Mitfinanzieren“ zu dürfen. Meist erfolgt dies dann über Fördertöpfe. Es gibt aber auch andere Beispiele für Mischfinanzierungen. Man kann sich also gut vorstellen, dass der Bund, wenn er das möchte, einen großen Einfluss auch auf den Breitensport haben kann. Grundsätzlich trägt die finanzielle Hauptlast aber zum Großteil am Ende die Kommunen. Wenn dort kein Geld vorhanden ist, ist Sport und Kultur meist das erste, was auf der Strecke bleibt.

 

Maßnahmen und Tendenzen im Koaltionsvertrag

Schauen wir uns jetzt einmal im Detail an, welche Punkte im Vertrag erwähnt werden, welche Maßnahmen schon konkreter sind und was eben nicht erwähnt wird. Die Hoffnung von einigen, dass der Sport vom Innenministerium in das Kanzleramt befördert wird, hat sich schon einmal nicht erfüllt.

Corona-Neustart für den Sport

Corona und die Folgen für Kinder, Jugendliche und den Vereinssport hat natürlich eine Rolle im Vertrag. Die Parteien sind sich einig, dass es Neustarthilfen geben soll. Was das bedeutet und wie diese aussehen sollen, wird nicht weiter beschrieben. Bisher ist zum Teil die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt mit der Neustarthilfe des Bundes beauftragt. Die Sportverbände haben teilweise eigene Projekte ins Leben gerufen.

Es bleibt abzuwarten wie erfolgsversprechend dieses Programm dann schlussendlich sein wird und wer damit erreicht werden kann. Grundsätzlich begrüßen wir natürlich die Bewegungsförderung und das Aufholen nach Corona. Wie im Sommer 2021 wird das Timing und der Pandemieverlauf sicherlich entscheidend. Hier haben einige Vereine viel Zeit und Mühe investiert, um über den Sommer und den Herbst wieder Sportler an die Vereine heranzuführen, nur um dann vor dem Hintergrund steigender Infektionszahlen erneut schließen zu müssen. Das Thema Corona bleibt also eine Gradwanderung.

Entwicklungsplan Sport

Dazu soll die Investitionsoffensive für fehlende und sanierungsbedürftige Sportstätten von Kommunen und Vereinen unter Beachtung der Kriterien Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit und Inklusion ausgeweitet werden. Besonders Schwimmbäder sollen bei der Förderung stärker berücksichtigt werden, weil immer weniger Kinder schwimmen lernen. So eine Entscheidung ist aus unserer Sicht auch ein Eingeständnis von Fehlern, weil Kapazitäten in den letzten Jahren in den Kommunen weiter abgebaut wurden. Wenn der Bund hier also einen finanziellen Sondertopf zur Verfügung stellt, ist die Frage nach der Verteilung sicherlich berechtigt. Bedarf wird es ausreichend geben. Hier können wir aktuell nur spekulieren und tippen darauf, dass es Sonderfonds an die Länder geben könnte und sich die Kommunen dann dort bewerben müssen. Besonders gefördert werden sollen dabei strukturschwache Regionen

Auch wenn wir nicht die Experten für die Sanierung von Schwimmbädern sind, vermuten wir mal, dass das eher ein Tropfen auf dem heißen Stein sein wird. Dennoch ist jeder Cent dort gut investiert. Das Problem bei den Kindern, die bisher nicht Schwimmen können, ist dann natürlich auch noch, dass geeignetes Fachpersonal benötigt wird, um den Kindern auch die Technik zu vermitteln. Das ist noch mal ein ganz anderes Problem. Wer sein Kind heute zu einem Schwimmkurs anmelden möchte, muss je nach Stadt sehr lange auf einen freien Platz warten. Die Wasserzeiten und die Kapazitäten der Vereine müssen also auch zusammenpassen.

Aber man muss ehrlich sein, das Thema Entwicklungsplan ist nicht neu. Schon 2019 gab es nämlich Gespräche über den sogenannten “Goldenen Plan 2.0“. Dieser war angekündigt worden und fiel dann der Pandemie zum Opfer. Es gäbe also einen Entwurf, welcher mangels finanziellen Ressourcen in der Schublade verschwunden ist. Ein Bundesprogramm zur Sportförderung im großen Stil hätte natürlich etwas. Der Realitäts-Check dürfte aktuell allerdings etwas nüchtern ausfallen. Die Staatskassen werden nach der Pandemie nicht grade üppig gefüllt sein und Finanzbedarf melden viele Stellen an. Realistisch gesehen, schätzen wir einen „Goldenen Plan 2.0“ als unwahrscheinlich ein. Immerhin sollen die Planverfahren bei Baumaßnahmen beschleunigt werden und klimafreundliches Bauen gefördert werden. Wie das in der Praxis auszieht, wird sich zeigen.

Sport in Ganztagsschulen soll gefördert werden

Schulsport ist eine wichtige Säule bei der Bewegungsförderung unserer Jugend. Ziel laut Vertrag soll es sein die Qualität von Ganztagsbetreuung zu verbessern und damit auch Bewegungsförderung und mehr Sport in der Ganztagsschule anzubieten. Wenn man sich die Struktur des Nachmittagsangebots anschaut, wird klar, dass hier auch Vereine mit einbezogen werden müssen, da dies mit den vorhandenen staatlichen Lehrpersonal nicht zu stemmen sein wird.
Für Vereine ergeben sich daraus allerdings drei Probleme:

  • Die Schulzeiten und damit Trainingszeiten sind für die meisten Übungsleiter schwer machbar.
  • Schulen bevorzugen Spielsportarten.
  • Meist wird für ein solches Angebot nur ein geringes Budget zur Verfügung gestellt.

Weiterhin muss man natürlich beachten, dass Bildung Sache der Länder ist. Es wird also spannend sein, wie der Bund darauf Einfluss nehmen möchte. Wir hoffen, dass die Mittel für die Ganztagsbetreuung aufgestockt werden können, sodass auch hauptamtliche oder hochqualifizierte Übungsleiter des Vereins entsprechend entschädigt werden. Man darf dabei auch nicht vergessen, dass die Situation in der Schule noch eine andere ist als im Verein. Der Bildungsauftrag und die Pädagogik stehen hier mehr im Fokus. Zudem sind die Schüler nicht so engagiert und freiwillig wie beim Vereinssport, was den Übungsleitern das Leben manchmal schwerer macht.

Zusätzlich soll mit diesem Programm auch die Inklusion im Sportunterricht weiter vorangetrieben werden. Dafür braucht es logischerweise wieder qualifiziertes und geschultes Personal und angemessene Sportstätten. Dies ist mit sehrt hohen Kosten verbunden.

Mindestlohn und neue 520€ Grenze für Minijobs bzw. 1600€ bei Midijobs

Kommen wir zu einem Thema, was auf den ersten Blick gar nichts mit dem Sport zu tun hat – die Erhöhung des Mindestlohns. Hier gibt es allerdings Schnittmengen, wenn dein Verein jemanden als Minijobber oder in der Gleitzone dem sogenannten Midijob beschäftigt. Wenn der Mindestlohn steigt, können diese Mitarbiter

a) weniger Stunden pro Woche arbeiten und das gleiche Gehalt bekommen oder
b) sie rutschen aus den Grenzen raus und unterliegen dann der vollen Sozialversicherungspflicht.

Auf diese beiden Fälle solltest du dich also vorbereiten. Wenn deine Beschäftigten also aktuell weniger als 12€/h verdienen, überprüfe, welche Auswirkungen diese Erhöhung haben könnte. Beschlossen ist sie aktuell noch nicht, doch eine Erhöhung im Oktober 2022 gilt als wahrscheinlich. Auch die angedachte Erhöhung der Verdienstgrenze von 450€ auf 520€ bzw. 1.300€ auf 1.600€ ermöglicht deswegen keine Erhöhung der Stunden, sondern dienen mehr dem (nicht vollständigen) Ausgleich der Mindestlohnerhöhung.

Stärkung des Ehrenamts in Deutschland

Die Fördermittel der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) sollen deutlich erhöht werden und das Gemeinnützigkeitsrecht modernisiert werden, um „der entstandenen Unsicherheit nach der Gemeinnützigkeitsrechtssprechung des Bundesfinanzhofes entgegenzuwirken“. Hierzu sollen „gegebenenfalls […] auch die einzelnen Gemeinnützigkeitszwecke“ konkretisiert und ergänzt werden. Da sind wir natürlich sehr gespannt, wie sich das in die Praxis umsetzen lässt. Grundsätzlich können wir Entbürokratisierung nur begrüßen, allerdings ist sie auch schon oft versprochen worden. Erfahrungsgemäß hat der Bürokratieaufwand im Ehrenamt in den letzten Jahren eher zugenommen. Es bleibt also abzuwarten, ob es sich hier um leere Versprechen oder einen echten Ansatz zur Verbesserung handelt. Die DSEE Stiftungsgelder hochzusetzen hilft zwar für die glücklichen Antragssteller, aber auch hier sollte man skeptisch sein. Aus unserer Erfahrung kommt das Geld nämlich vorrangig bei den Vereinen an, die Zeit und Lust haben sich damit zu befassen und entsprechende Anträge zu stellen. Viele Vereine kennen diese Stiftung nämlich überhaupt nicht und wissen somit auch nicht, dass sie Gelder erhalten könnten.

E-Sport soll gemeinnützig werden

Das E-Sport als Sport im Sinne der Gemeinnützigkeit aufgenommen werden soll, stand schon im letzten Koalitionsvertrag. Auch im neuen Koalitionsvertrag bleibt aber unklar, um welchen E-Sport es sich genau handeln soll – auch unter welchen Zweck E-Sport fallen könnte oder ob es einen eigenen Gemeinützigkeitszweck geben könnte, ist bisher nicht ersichtlich. Hier prescht die Politik wieder ein bisschen voraus, da sich der organisierte Sport im Grundsatz noch gar nicht einig ist, ob und unter welchen Bedingungen E-Sport überhaupt gemeinnützig sein kann oder soll. Durch das Vorgehen der Politik, wird ein Stück weit die Autonomie des Sports untergraben. Das rüttelt an den Grundfesten des allgemeinen Sportverständnisses, darf aber auch nicht überbewertet werden, bevor nicht auch Taten folgen.

Abzuwarten bleiben natürlich die Folgen für den „traditionellen“ Sport, wenn auch E-Sport in den Genuss der Vorteile der Gemeinnützigkeit kommt und wie sich die Sportvereine verhalten. Wird es dann zum Beispiel eher Sparten in den Vereinen geben oder doch eher eigene Vereine, weil die Unterschiede zum analogen Sport zu groß sind? Wie kann man die E-Sportler ins analoge Vereinsleben integrieren? Für welche Vereine macht das in Anbetracht der geringen Digitalisierungskompetenz im Verein überhaupt Sinn, sich da Gedanken zu machen?

Alle diese Fragen wird dann die Praxis zeigen. Grundsätzlich wird der E-Sport nicht mehr verschwinden. Er hat schon über die Jahre eigene sehr gut organisierte Strukturen aufgebaut und ist im Mainstream längt angekommen. Es ist nur noch eine Frage, wann er auch in den Vereinen ankommt. Allerdings wird es spannend, wo die Grenze der Gemeinnützigkeit gezogen wird. Gilt sie nur für Sportsimulationen? Nur für Spiele, die als Team gespielt werden können? Wird es gar keine Grenzen geben und auch Spiele mit Gewaltinhalten zählen dazu? Der Jugendschutz wird hier sicherlich eine entscheidende Rolle spielen.

Neben den vorgestellten Punkten gibt es auch noch andere Maßnahmen, die aber nur eine kleine Anzahl an Vereinen betreffen werden bzw. keinen direkten Einfluss auf die Vereine haben werden. Auf diese gehen wir im Podcast noch kurz ein. Wir hoffen dir hat der Blogbeitrag bzw. der Podcast gut gefallen. Bitte empfehle uns bei Gefallen auch sehr gerne weiter. Falls du Fragen oder Anmerkungen hast, schreibe uns gerne eine E-Mail an info@vereinsstrategen.de.

Deine Vereinsstrategen
(Martin Schüttler)